Bocholt, 30. August 2004
Wahlbenachrichtigungen unterwegs
56.841 Bürger und Bürgerinnen sind zur Kommunalwahl am 26. September aufgerufen
Bocholt (pd).
Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am 26. September laufen. Mit Beginn dieser Woche werden vom Bocholter Wahlamt Wahlbenachrichtigungen an 56.841 Bocholter Bürgerinnen und Bürger versandt.
Wer bis Mittwoch keine Karte im Briefkasten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt (Tel. 02871/953-324) in Verbindung setzen.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Bocholt mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Die letzten drei Bedingungen gelten für alle EU-Bürger. Erstmals nehmen die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta und Zypern an den Kommunalwahlen teil.
Vier Kreuzchen können die Wählerinnen und Wähler machen: Für die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin, für die Wahl des Stadtrates, des Landrates sowie des Kreistages.
Wer am 26. September verhindert ist, kann vorher seine Stimme abgeben. Heinz-Josef Nienhaus, Leiter des Wahlbüros, weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.
Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich (ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt) oder unter Vorlage des Personalausweises mündlich im Wahlamt gestellt werden. Fernmündlich, also telefonisch, geht es nicht.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Vollmacht gilt aber nur für die Beantragung auf Briefwahl, mitgegeben werden dürfen die Wahlunterlagen dann trotzdem nicht.
Auch über den heimischen PC kann Briefwahl beantragt werden: Im Internet unter www.bocholt.de steht auf den Sonderseiten zur Kommunalwahl 2004 ein Vordruck zur Verfügung, der ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt gesendet werden muss.
Wahlberechtigte können ferner im Wahlamt im Rathaus, Berliner Platz 1, sofort an Ort und Stelle wählen (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr).
Wer sicher gehen will, ob er im Wählerverzeichnis steht, kann sich telefonisch unter Tel. 02871/953-324 im Wahlamt erkundigen.
Im Internet stehen unter www.bocholt.de Sonderseiten mit allen Informationen zur Kommunalwahl bereit.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Heinz-Josef Nienhaus, Wahlamt, 02971/953-324