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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 10.09.2004


Sozialhilfebetrug in gravierendem Umfang festgestellt

Iserlohn. Die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte jetzt erneut zwei eklatante Fälle von Sozialhilfe-Missbrauch aufdecken.

Im ersten Fall wurde den städtischen Ermittlern angezeigt, dass ein Sozialhilfeempfänger Einkünfte beziehen soll, die er der Sozialhilfestelle verschwiegen hat. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass der Mann in einer so genannten eheähnlichen Gemeinschaft mit seiner nicht unvermögenden Lebensgefährtin wohne. Zur Verschleierung dieser Lebensgemeinschaft sollen der Stadt entsprechend manipulierte Mietverträge vorgelegt worden sein.

Nach entsprechenden Recherchen durch die Mitarbeiter der Abteilung Wirtschaftsdelikte wurde auf der Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Die Amtshandlung war dort schnell beendet, da die Wohnung unter der angegebenen Adresse leer stand. Wie sich herausstellte, waren die tatsächlichen Mieter erst kürzlich dort ausgezogen. In der Wohnung darüber öffnete die Lebensgefährtin des Sozialhilfeempfängers die Haustür. Erst nach langem Zögern gewährte sie den Ermittlern Einlass. Augenscheinlich befand sich ihr Lebensgefährte nicht in der Wohnung. Nach genauerer Inspektion der Räumlichkeiten wurde der versteckt hinter einem Schrank auf dem Dachboden angetroffen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass beide Personen Inhaber eines gemeinsamen Kontos sind und der Beschuldigte in der Vergangenheit mehrere Einkommensquellen hatte, die er der Sozialhilfestelle verschwiegen hatte. Da es sich bei dem Hauseigentümer um einen Bekannten des Paares handelte, war es möglich gewesen, die Mietverträge entsprechend irreführend abzufassen. Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte bereits seit zirka sieben Jahren auch in einer Nachbarstadt öffentliche Leistungen bezog. Der entstandene Schaden beträgt insgesamt rund 50.000 Euro. Die Sozialhilfezahlungen wurden umgehend eingestellt. Neben der strafrechtlichen Ahndung, müssen die zu Unrecht erhaltenden öffentlichen Leistungen zurückgezahlt werden.

Im zweiten Fall wurden aufgrund einer Anzeige bei der Steuerfahndung auch Ermittlungen wegen des Verdachts des Sozialhilfebetrugs aufgenommen. Einer Frau aus Iserlohn wurde vorgeworfen, dass sie über ein erheblich höheres Einkommen verfügt, als sie der Sozialhilfestelle mitgeteilt hat. Bei einer Wohnungsdurchsuchung versuchte die Hilfeempfängerin vergeblich, die Aufzeichnungen über ihre geleisteten Arbeitsstunden zu verstecken.

Da die Ermittler zusätzlich feststellten, dass über einen Zeitraum von fünf Jahren lediglich etwa 750 Euro von ihrem Konto abgehoben wurden und bei einem angegebenen Verdienst von monatlich 168 Euro noch jeweils 100 Euro eingezahlt wurden, erhärtete sich der Verdacht, dass erheblich mehr oder noch andere Einkünfte erzielt werden. Drei Tage nach der Wohnungsdurchsuchung teilte die Beschuldigte der Sozialhilfestelle einen erheblich höheren Monatsverdienst mit. Durch die Berechnung des tatsächlichen Einkommens wurde ermittelt, dass hier ein Schaden von insgesamt rund 24.000 Euro entstanden ist. Die Stadt hat eine entsprechende Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft übersandt.

Die Abteilung Wirtschaftsdelikte hat in diesem Jahr bereits Betrugsdelikte bei Sozialhilfezahlungen in Höhe von insgesamt rund 175.000 Euro aufgedeckt. Daraus ergibt sich, dass künftig rund 180.000 Euro Sozialhilfeleistungen eingespart werden können.



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