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Magdeburg, 04. Oktober 2004
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Alg II) selbst berechnen
Informationen über künftigen Leistungsanspruch unter www.magdeburg.de

Magdeburg.

Ab Januar 2005 werden Sozialleistungen für Arbeitsuchende und deren Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erbracht. Für Betroffene bietet die Stadt Magdeburg auf ihren Internetseiten unter magdeburg.de einen SGB-II-Rechner an, mit dessen Hilfe eventuell bestehende Leistungsansprüche individuell berechnet werden können.

Die Modellrechnung beruht auf den persönlichen Angaben des Nutzers. Neben den Angaben zum bisherigen Arbeitslosengeld werden auch Informationen zum Ehegatten, Partner oder Lebenspartner, den Kindern, den Unterkunftskosten wie der Kaltmiete inkl. Nebenkosten oder den Heizkosten und über das Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft abgefragt. Die eingegebenen Daten sind Grundlage der Berechnung für den künftigen Leistungsanspruch.

Besondere soziale Situationen von erwerbsfähigen Behinderten, Schwangeren und Personen mit krankheitsbedingtem Ernährungsmehrbedarf können zu einer erhöhten Leistung führen, die bei dieser Berechnung jedoch nicht berücksichtigt werden können. Der tatsächliche Anspruch kann deshalb erst bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld II ermittelt werden.

"Dies ist eine Modellrechnung, an der sich Betroffene orientieren können. Sie kann aber nicht alle Details und Sonderfälle berücksichtigen", erläutert Beate Bröcker, Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit die Möglichkeiten und Grenzen dieses Angebots. "Ich hoffe aber, dass mit Hilfe dieses Rechners etwaige Irritationen und Missverständnisse ausgeräumt werden können".

Das Internet-Angebot soll Betroffenen zur Orientierung dienen. "Auf keinen Fall kann es die Antragstellung ersetzen", stellt Beate Bröcker klar und fordert alle Bezieher von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf, den Antrag auf Arbeitslosengeld II unbedingt jetzt zu stellen. "Nur wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld II mit allen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei der gemeinsamen Anlaufstelle im City Carré eingeht, kann er termingerecht bearbeitet werden."



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Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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