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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 19.10.2004


Stadt wieder erfolgreich bei Kampf gegen Missbrauch von Sozialhilfe und Schwarzarbeit

Iserlohn. Die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte jetzt erneut einen hohen Schaden durch Sozialhilfe-Missbrauch ermitteln sowie einen Fall von gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit rechtskräftig abschließen:

Im ersten Fall wurde den städtischen Ermittlern angezeigt, dass eine Sozialhilfeempfängerin in einer Eigentumswohnung ihrer Mutter wohne und sie ein Auto, ein Pferd und weiteres Vermögen besitzen solle. Nach entsprechenden Recherchen durch die Mitarbeiter der Abteilung Wirtschaftsdelikte wurde auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses die Wohnung der Beschuldigten durchsucht, wodurch sich die Hinweise bestätigten. Die weiteren Ermittlungen ergaben außerdem, dass sie über Vermögen verfügt, das sie dem Bereich Soziales der Stadt Iserlohn verschwiegen hat. Zudem hatte die Beschuldigte über einen längeren Zeitraum nicht an der angegebenen Adresse gewohnt, sondern in einem Nachbarort. Somit hätte sie für diese Zeit gar keinen Anspruch auf die Hilfezahlungen der Stadt Iserlohn gehabt.

Der entstandene Schaden beträgt insgesamt rund 33.000 Euro. Neben der strafrechtlichen Ahndung muss die Beschuldigte die zu Unrecht erhaltenden Sozialhilfe- Leistungen zurückzahlen.

Beim zweiten Fall wurde den städtischen Ermittlern angezeigt, dass ein ehemaliger Dachdeckerbetrieb sein Gewerbe in Iserlohn wegen Insolvenz abgemeldet habe. Allerdings würde das Gewerbe in einer Nachbarstadt ohne Anmeldung weiter betrieben. Aus Kostengründen sei dort kein Meister beschäftigt, die Arbeiten würden ohne fachliche Qualifikation durchgeführt. Daher könne dieser Betrieb erheblich preisgünstiger anbieten als die legal arbeitenden Konkurrenten. Diese Wettbewerbsverzerrung wollte der Erstatter der Anzeige nicht weiter hinnehmen.

Die städtischen Ermittlungen ergaben hier, dass in dem Nachbarort tatsächlich lediglich ein Briefkasten und ein Büro mit leeren Schreibtischen angemietet waren. Eine Durchsuchung dieser Firmenräume und der Privatwohnung des Betreibers führte zur Sicherstellung zahlreicher Beweismittel, die den Betreiber überführten. Daraufhin wurde ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verhängt.

Da es ein Anliegen der Stadt Iserlohn ist, neben der Ahndung von Gesetzesverstößen den Beschuldigten gleichzeitig einen Weg aufzuzeigen, wie sie ihr Gewerbe zukünftig legal führen können, haben die städtischen Mitarbeiter bereits gemeinsam mit dem Gewerbetreibenden entsprechende Schritte erarbeitet.



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