Bocholt, 22. Oktober 2004
VG Münster: Bocholter Regenwassergebühr rechtmäßig
Beendigung der Rechtsstreite
Bocholt (pd).
Die in Bocholt seit Januar 2001 eingeführte Gebühr für Niederschlagswasser ist rechtmäßig. Das stellte das Verwaltungsgericht (VG) Münster jetzt nochmals deutlich fest. Dort waren zwischenzeitlich einige Klageverfahren anhängig, die von den Klägern zurückgenommen wurden.
Zum Hintergrund: Die Stadt Bocholt hatte zum 1. Januar 2001 die zuvor einheitlichen Entwässerungsgebühren aufgesplittet in Schmutzwasser- und Regenwassergebühren. Dadurch sollte eine gerechtere Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip erreicht werden. Zum Maßstab der Kosten für die Ableitung und Sammlung von Regenwasser wurden fortan die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks herangezogen.
Nachdem mit Einführung der Niederschlagswassergebühr einige Klageverfahren beim VG Münster anhängig waren, ist zwischenzeitlich eine Entscheidung ergangen. Bei einem Erörterungstermin wurde seitens des VG Münster bekräftigt, dass die Umsetzung der Regenwassergebühr in der Stadt Bocholt rechtlich nicht zu beanstanden sei.
Den Klägern wurde vom Gericht nahegelegt, die Klagen zurückzunehmen. Zwischenzeitlich wurden daraufhin alle Klagen zurückgenommen.
Ferner wurden seit Einführung der Gebühr einige hundert Widersprüche gegen die Regenwassergebühr eingelegt. Von der Stadt Bocholt wurde seinerzeit eine Entscheidung analog der Klageausgänge zugesagt.
Nachdem das Gericht nun die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung festgestellt hat, werden die betroffenen Bürger in nächster Zeit von der Verwaltung entsprechend informiert.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Finanzen, Herr Haas (Leiter) bzw. Herr Ehlting (Stv.), 02871/953-262 o. 282