Pressemeldungen der Stadt Norden

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Norden, 27. Oktober 2004

Gewässer dritter Ordnung im Stadtgebiet Norden
Informationen zu Reinigung und Schau

Was sind Gewässer dritter Ordnung ?

Gewässer dritter Ordnung sind Gräben, über die mind. 2 Grundstücke von unterschiedlichen Eigentümern entwässert werden oder/und an denen ein öffentliches Interesse besteht (z. B. Ausläufe Regenwasserkanalisationen, Straßenentwässerung).

d. h. fast alle Gräben sind Gewässer dritter Ordnung, wenn sie nicht zweiter Ordnung sind (oder erster).

 

Was muss der Anlieger eines Gewässers dritter Ordnung tun und beachten ?

Er muss das Gewässer unterhalten.

Ihm obliegt die Reinigung, Räumung, Freihaltung und Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer.

Bei der Räumung müssen alle den normalen Querschnitt einengenden Hindernisse (Verkrautungen, Verschlammungen, Versandungen, widerrechtliche Verdämmungen usw.) beseitigt werden. Bei Bedarf sind Böschungen zu mähen.

Zur Vermeidung von Uferabbrüchen sind einfache Einebnungs-, Berasungs- und Bepflanzungsarbeiten auszuführen.

Bei der Räumung anfallende Sträucher, Wurzeln, Erdreich usw. sind alsbald zu beseitigen.

Sträucher und Bäume dürfen im Außenbereich von Oktober bis Februar zurück geschnitten werden, im Stadtgebiet ganzjährig.

Röhrricht (Schilf) darf entlang der Gräben von September bis Februar beidseitig geschnitten werden, einseitig ganzjährig.

 

Warum müssen die Gräben aufgereinigt werden ?

In den letzten Jahren regnet es stärker als zuvor. Damit weitestgehend das Regenwasser schadlos abfließen kann, müssen die Gewässer aufgereinigt sein.

Das neue Verfahren zur Reinigung der Gewässer dritter Ordnung in Norden hat sich aus den Erfahrungen der starken Regenereignisse in Aurich (2000) und Norden (2001) entwickelt.

 

Welche Behörde ist zuständig ?

Der Landkreis Aurich, untere Wasserbehörde ist zuständig.

Die Stadt Norden muss jedoch die Gewässerschauen durchführen; gemäß der vom Landkreis erlassenen „Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer dritter Ordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich“.

Gemäß dieser VO müssen die Gewässer dritter Ordnung nach Bedarf, wasserwirtschaftlich bedeutsame im Herbst jeden Jahres geschaut werden (Gewässerschau).

 

Die Stadt Norden hat wasserwirtschaftlich bedeutsame Gewässer dritter Ordnung definiert.

 

Wie setzt die Stadt Norden die Forderungen um ?

 

- Zum ersten Samstag im September:

  1. Öffentliche Bekanntmachung im Ostfriesischen Kurier und in der Ostfriesen-Zeitung
  2. Aushang der Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses (bis Ende Februar)
  3. Versand der Bekanntmachung in mehrfacher Ausfertigung an die Ortsvorsteher/innen zum Aushang in den Schaukästen der Ortsteile
  4. Eine Kopie der Bekanntmachung geht an den Landkreis Aurich

 

Anfang September: 

  1. Anschreiben an die Anlieger, deren Grundstücke an entwässerungsbedeutsame Gewässer dritter Ordnung liegen
  2. als Anlage erhalten die Anlieger einmalig die Verordnung des Landkreises Aurich und einen Flurkartenauszug mit Einzeichnung der entsprechenden Gräben
  3. Eine Kopie des Anschreibens geht mit der Verteilerliste an den Landkreis Aurich

 

- Gewässerschau (der wasserwirtschaftlich bedeutsame Gewässer dritter Ordnung)             

Durchführung vom 15. Oktober bis 15. November

  1. Anlieger haben die Möglichkeit zur Teilnahme
  2. Terminplanung durch die Abwasserbeseitigung ( Teilnehmer = Abwasserbeseitigung, Ortsvorsteher/innen, Anlieger und Landkreis )
  3. alle entwässerungsbedeutsamen Gewässer dritter Ordnung werden geschaut
  4. der Zustand dieser Gewässer wird an jedem Grundstück festgestellt
  5. bei Mängel: Fotos und Vermerke
  6. Protokolle der Gewässerschauen an Ortsvorsteher/innen und Landkreis

 

- Nachschau (der wasserwirtschaftlich bedeutsame Gewässer dritter Ordnung)

             

Wie die normale Schau, jedoch werden nur die Gräben geschaut, die bei der ersten Gewässerschau mangelhaft aufgereinigt waren.

Sind nun immer noch Mängel vorhanden, setzt der Landkreis Aurich die Reinigungspflicht durch (kostenpflichtig für Eigentümer/Anlieger).

 

 

Welche Personen sind Ansprechpartner ?

Landkreis Aurich, untere Wasserbehörde, Herr Betten, Tel. 04941 / 16-520

Stadt Norden, Fachdienst Umwelt, Abwasserbeseitigung, Herr Bauser, Tel. 04931 / 923-318

 

 

Die anliegenden Aufnahmen zeigen Situationen nach dem Starkregenereignis vom 13.07.2001.



Pressekontakt: Stadt Norden, Fachdienst Umwelt, Abwasserbeseitigung




Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:



Starkregen am 13.07.2001 - Foto 1



Starkregen am 13.07.2001 - Foto 2



Starkregen am 13.07.2001 - Foto 3



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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