Bocholt, 05. November 2004
Hartz IV-Anträge: Stichtag 15. November
Sonst keine Garantie für rechtzeitige Zahlung im Januar 2005
Bocholt (pd).
Der städtische Fachbereich Soziales erinnert dringend daran, die Anträge auf Arbeitslosengeld II abzugeben. „Wir können die pünktliche Zahlung im Januar 2005 nur garantieren, wenn der vollständige Antrag bis zum 15. November 2004 vorliegt“, sagt Fachbereichsleiter Franz-Josef Tacke.
Dabei gilt: Wer in der Zeit von Oktober bis Dezember Sozialhilfe bezogen hat, und sei es nur für einen Tag, muss den Antrag bei der Stadt Bocholt stellen. Auch dann, wenn die Sozialhilfe nur ergänzend zur Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde. Alle anderen Personen müssen den Antrag bei der Agentur für Arbeit abgeben.
Seit Wochen sind Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales damit beschäftigt, die Anträge auf die neue Sozialleistung "Arbeitslosengeld II", gemeinhin auch "Hartz IV" genannt, entgegen zu nehmen. Die heiße Phase hat nun begonnen: Ab sofort werden die Anträge ausgewertet und elektronisch erfasst, damit im Dezember die Bescheide verschickt werden können und die Zahlung für Januar veranlasst werden kann.
Nachzügler müssen sich sputen. Wer lediglich Unterlagen nachreichen muss, kann dies jeweils dienstags und donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr im Antragsbüro "Hartz IV" (Fachbereich Soziales, Berliner Platz 2, Raum 13) erledigen. Für komplette Anträge muss vorher ein Termin unter Tel. 02871/953-513 vereinbart werden.