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Interkommunale Zusammenarbeit in Sachen Hartz IV

Stadt Borken kooperiert mit sechs weiteren Kommunen

Borken - 11. November 2004. Anfang dieser Woche haben die Kommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen vereinbart, im Rahmen von Hartz IV bei der Eingliederung von Arbeitslosen zusammenzuarbeiten. Dies beschlossen die Bürgermeister der betreffenden Kommunen am vergangenen Montag.

Hintergrund der Zusammenarbeit ist, dass der Kreis Borken als eine der Modellregionen zum Jahresbeginn die Aufgaben nach dem neuen Sozialgesetzbuch II in eigener Regie übernehmen und an die Gemeinden delegieren wird. Damit werden die Kommunen auch für die Wiedereingliederung Arbeitsloser zuständig sein.

Da diese Aufgabe für die kleineren Kommunen nur schwer zu bewältigen sei, wollen sich die Städte und Gemeinden zusammenschließen, heißt es in der Pressemitteilung, Es ist geplant, diese Aufgabe der kommunalen Dienstleistungsgesellschaft (KDG) als selbständigen Geschäftszweig anzugliedern. Die Geschäftsführung übernimmt die Stadt Borken.

Insgesamt sollen die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II, die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes II und die Eingliederungsleistungen unter einem Dach durch den Fachbereich Soziales in Borken abgewickelt werden.

In den beteiligten Gemeinden werden für den Bereich Eingliederung Sprechstunden angeboten. Art und Umfang der Beratung wird sich nach den örtlichen Besonderheiten richten.

In der Praxis ist vorgesehen, dass die betroffenen Hilfeempfänger im Sozialamt ihres Wohnortes die Anträge auf das Arbeitslosengeld II stellen. Dort werden sie von ihrem persönlichen Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit des Falles betreut. Er berät und prüft, ob Ansprüche auf Leistungen bestehen und ob eine direkte Arbeitsvermittlung möglich ist. Ist dies nicht der Fall, übernimmt ein Betreuer im Rahmen der Eingliederung den Fall, dessen Ziel ebenfalls die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist. Zusammen mit dem Hilfeempfänger wird entschieden, ob und welche Maßnahmen zum Beispiel zur Kompetenzförderung, Umschulung usw. erforderlich sind. Manfred Biermann, Leiter des Fachbereiches Soziales im Borkener Rathaus, macht deutlich, dass „auch hier das Prinzip gilt, dass ein fester persönlicher Ansprechpartner für den Hilfeempfänger zuständig ist.“

Im Einzugsbereich der beteiligten Kommunen sind nach jetzigem Stand circa 2.150 Bedarfsgemeinschaften mit Ansprüchen nach dem SGB II zu erwarten.

Berichtigung: Im Text muss es natürlich Hartz IV heißen.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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Im Piepershagen 17
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Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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