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Leverkusen, 30. November 2004

„Grüner Pfeil“: Anhalten ist Pflicht

In Leverkusen wurde kürzlich an folgenden Kreuzungen an den Ampeln der Grünpfeil (Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund) angebracht:

• Bensberger Straße / Einmündung Am Scherfenbrand
• Bonner Straße / Einmündung Gerhart-Hauptmann-Straße
• Möbelhaus Smidt / Einmündung Manforter Straße
• Ausfahrt Technische Betriebe Leverkusen / Einmündung Borsigstraße

Die Polizei stellt nun vermehrt fest, dass viele Verkehrsteilnehmer über die Grünpfeilregel offensichtlich nicht richtig informiert sind und es wegen falschen Verhaltens am „Grünpfeil“ schon mehrfach beinahe zu Verkehrsunfällen gekommen wäre.
Trotz grünen Pfeils muss der Fahrzeugführer bei roter Ampel zunächst wie an einem STOP Zeichen anhalten. Erst danach darf er bei ROT aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen. Eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, besonders der die Straße überquerenden Fußgänger oder von links kommenden Fahrzeugen, sollte ausgeschlossen sein.

Wer bei ROT vor dem Rechtsabbiegen am Grünpfeil nicht anhält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 50 € und drei Punkte in Flensburg!



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