Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen
Magdeburg.
Die Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt weist auf folgende Bedingungen zum Vertrieb mit pyrotechnischen Gegenständen hin:
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Kleinfeuerwerk) ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember gestattet. Das gilt jedoch nicht für das Reisegewerbe. Hier sind der Vertrieb und das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände ab Klasse II gem. § 22 Sprengstoffgesetz verboten. Dagegen dürfen Kleinstfeuerwerk bzw. Feuerwerkspielwaren (Klasse I) auch im Reisegewerbe das ganze Jahr über verkauft werden. Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet.
Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialprüfung amtlich zugelassen sind. Die Lagerung von Pyrotechnik in einem ortbeweglichem Lager ist dem Ordnungsamt und Bürgerservice anzuzeigen, damit eine Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz erfolgen kann.
Gewerbetreibende, die 2004 erstmalig den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen beabsichtigen, müssen dies zwei Wochen vor Aufnahme des Vertriebes schriftlich im Ordnungsamt, Jean- Burger- Str. 11, 39112 Magdeburg anzeigen. Die Anzeige kann auch per Fax unter der Nummer 5404022 erfolgen. In der Anzeige sind die Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragt wurden, anzugeben. Die bereits bestätigten Anzeigen der Vorjahre haben weiterhin Gültigkeit. Bei Änderung der Person, die mit der Leitung des Betriebes beauftragt wurde oder bei Einstellung des Vertriebes ist dies dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Des Weiteren gilt: Befinden sich in einem Gebäude innerhalb des selben Brandabschnittes mehrere Verkaufseinrichtungen, die pyrotechnische Gegenstände verkaufen wollen, so muss die Höchstmenge für die jeweiligen Aufbewahrungsräume auf die Verkaufseinrichtungen aufgeteilt werden. In diesem Fall muss dem Ordnungsamt und Bürgerservice schriftlich unverzüglich die geplante Lagermenge angezeigt werden.
Nähere Auskünfte erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 5404130.
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