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Umzug im Rathaus

Borken - 14. Dezember 2004. Von Mittwoch bis Freitag rollt eine große "Umzugswelle" durchs Rathaus. Die Mitarbeiter des Sozialamtes werden ihre Büros tauschen mit den Mitarbeitern des Jugendamtes. Während dieser Zeit ist der Besucherverkehr stark eingeschränkt. Für Notfälle sind die Telefone zentral zu einer Annahmestelle geschaltet.

Das Jugendamt, das bisher separat im Gebäudeteil E untergebracht ist, wird in die Büros des Sozialamtes im Gebäudeteil C umziehen. Im Gegenzug übernimmt das Sozialamt die Büros des Jugendamtes. „Mehr als 30 Kolleginnen und Kollegen sind betroffen und sitzen praktisch auf gepackten Kartons.“, beschreibt Stadtpressesprecher Bernd Kemper die Situation. Im Gebäude E musste zusätzlich das Dachgeschoss ausgebaut werden, da sonst die Räumlichkeiten nicht ausgereicht hätten. Der Umbau wurde innerhalb von sechs Wochen durchgeführt. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten und des Zeitdrucks mussten die Handwerker zum Teil auch am Wochenende die Arbeiten ausführen, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Die kalkulierten Umbaukosten, einschließlich der Kosten für neue Fenster und Heizung, in Höhe von 195.000 Euro werden voraussichtlich unterschritten.

Der Umzug werde mit Hilfe der Mitarbeiter des Baubetriebshofes in eigener Regie organisiert. Seit Anfang der Woche sind die städtischen Bediensteten damit beschäftigt, die Akten zu verpacken und umzugsfertig zu machen. „Wie beim privaten Umzug wird dann natürlich auch die Gelegenheit genutzt, Altakten zu archivieren bzw. auch altes, nicht mehr benötigtes Infomaterial zu entsorgen.“, so Kemper.

Notwendig wird der Umzug durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben des „Fachbereiches Arbeit, Soziales und Wohnen“ in Sachen Hartz IV. Wie bereits berichtet, hatten die Kommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen vereinbart, bei der Eingliederung von Arbeitslosen zusammenzuarbeiten. Hintergrund der Zusammenarbeit ist, dass der Kreis Borken als eine der Modellregionen zum Jahresbeginn die Aufgaben nach dem neuen Sozialgesetzbuch II in eigener Regie übernehmen und an die Gemeinden übertragen wird. Damit werden die Kommunen auch für die Wiedereingliederung Arbeitsloser zuständig sein.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de

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