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Neue Vorschriften für Geflügelhalter


Verordnung gegen die Geflügelpest regelt Untersuchungspflicht - Untersuchungen noch im Dezember vorgeschrieben
15. Dezember 2004

Landkreis Leer -Am 1. Dezember ist die Niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft getreten. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin. Wer mehr als 1000 Legehennen, 500 Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse nicht ausschließlich in Ställen hält, muss den Bestand noch im Dezember 2004 und künftig jeweils im April und Oktober jeden Jahres auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen lassen. Das gilt auch für alle, die gewerbsmäßig Hühner, Truthühner, Enten oder Gänse zur Zucht nicht ausschließlich in Ställen halten. Bei Mastgänsen ist die Untersuchung auch jetzt im Dezember, aber danach nur ein Mal im Jahr, jeweils im Oktober, nötig.

Die Untersuchungen müssen von einem anerkannten Labor durchgeführt werden. Die Tierhalter müssen die Untersuchungsergebnisse dokumentieren und ein Jahr lang aufbewahren. Krankheitsbefunde sind dem Veterinäramt sofort zu melden.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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