Wegfall des Widerspruchsverfahrens insbesondere für kommunale Abgaben
Wichtige gesetzliche Änderungen ab 01.01.2005
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Verwaltungen in Niedersachsen werden ab dem 01.01.2005 alle landesrechtlich regelbaren Widerspruchsverfahren abgeschafft.
Dies hat insbesondere in Abgabensachen erhebliche Änderungen für den Bürger zur Folge. Bei kommunalen Abgabenbescheiden, die ab dem 1.1.2005 bekannt gegeben werden, entfällt das Widerspruchsverfahren. Diese Bescheide können dann nur noch unmittelbar auf dem Klageweg mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
Betroffen hiervon sind u.a. die sogenannten Realsteuerbescheide, wie Grundsteuer und Gewerbesteuer, aber auch z.B. Zweitwohnungssteuer-, Fremdenverkehrsbeitrags-, Kurbeitrags-, Abwassergebühren-, Müllgebühren-, Hundesteuer- und Vergnügungssteuerbescheide.
Die Stadt kann auch weiterhin offenbare Unrichtigkeiten wie z.B. Schreibfehler und Rechenfehler berichtigen.
Es wird daher zur Vermeidung eines kostenträchtigen Klageverfahrens geraten, dass die Abgabenpflichtigen sich in diesen Fällen kurzfristig an die zuständigen SachbearbeiterInnen wenden. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung ergeben.
Die Namen der Ansprechpartner können den jeweiligen Bescheiden entnommen werden.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass entsprechende Hinweise keinen Einfluss auf die Rechtsbehelfsfrist und auf den Rechtsweg haben.
Pressekontakt: Stadt Norden, Fachdienst Finanzen
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