Bocholt, 02. Februar 2005
"Zoff dem Stoff": Alkohol-Kontrollen an Rosenmontag
Ziel: Jugendschutz gewährleisten und Gewaltdelikte eindämmen
Bocholt (pd).
Auf dem Rosenmontagszug in Bocholt werden in diesem Jahr im Rahmen des Jugendschutzes Alkohol-Kontrollen durchgeführt. Das kündigen die Polizei Bocholt und die städtischen Fachbereiche für Jugend, Familie und Sport sowie Öffentliche Ordnung an, die diese Aktion gemeinsam koordinieren.
Nach dem Motto "Zoff dem Stoff" ist es Ziel, Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten, Gewaltdelikte in Zusammenhang mit Alkohol einzudämmen und an das Verantwortungsbewusstsein bei Jugendlichen, Sorgeberechtigten und Gewerbetreibenden zu appellieren.
Mehrere Kontrollgruppen aus Kräften von Polizei, Ordnungs- und Jugendamt werden in der Innenstadt schon vor Zugbeginn auf Streife gehen. Unerlaubt mitgeführter Alkohol bei Kindern und Jugendlichen wird einbehalten und kann später von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten an einer Sammelstelle abgeholt werden. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten außerdem Post vom Jugendamt.
"Die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen ist in Verbindung mit Alkohol in den letzten Jahren gestiegen", berichtet Jochen Büssink von der Polizei Bocholt über seine Erfahrungswerte. Im vergangenen Jahr seien auf Rosenmontag 22 Körperverletzungen gezählt worden. 14 Personen wurden hilflos aufgegriffen – nahezu immer war zuviel Alkohol im Spiel. "Und das sind nur die Fälle, die uns bekannt sind", glaubt Büssink an eine höhere Dunkelziffer. Die Polizei, die bis in die frühen Nachtstunden am Rosenmontagszug im Einsatz sein wird, erhofft sich durch die Kontrolle einen Rückgang der Gewaltdelikte. ´Prävention´ sei das Stichwort.
Büssink kündigte an, mit "Fingerspitzengefühl" vorzugehen, allerdings werde man im Zweifelsfall lieber "mehr als zu wenig sicherstellen".
Johannes Kolks, Leiter des Ordnungsamtes, erinnert an die erste gemeinsame Kontrollaktion am 1. Mai. "Die Erfahrungen waren gut. Es kam zu weniger Vorfällen."
Der Jugendschutz verfolge zwei Ziele, wie Dirk Lueg, stellvertretender Leiter des städtischen Jugendamtes, verdeutlicht. Einerseits komme es darauf an, Kinder und Jugendliche vor Alkohol zu schützen. "Es soll verhindert werden, dass Alkohol unter Jugendlichen salonfähig wird. Andererseits sind wir aber nicht weltfremd. Daher gilt es gleichzeitig, die Kompetenz der Heranwachsenden zu stärken, verantwortungsbewusst mit dem Thema umzugehen." Eltern, deren Kinder mit Alkohol erwischt werden, wird im Rahmen der schriftlichen Benachrichtigung auch ein Beratungsgespräch angeboten.
Laut Jugendschutzgesetz ist die Alkoholabgabe an unter 16-Jährige generell verboten. Die Abgabe von Alkoholika wie Wein, Bier oder Bier-Mixgetränken ist nach dem Jugendschutzgesetz erst ab 16 Jahren erlaubt. Branntweinhaltige Getränke, darunter sog. "Alko-Pops", dürfen an Minderjährige überhaupt nicht abgegeben werden.
Schankbetriebe bzw. Veranstalter, die Alkohol an Kinder und Jugendliche ausgeben, werden laut Fachbereich Öffentliche Ordnung mit erheblichen Bußgeldern belegt.
Das Jugendschutzgesetz verbietet Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, die von keinem Personensorgeberechtigten begleitet werden, den Aufenthalt in Gaststätten. 16- bis unter 18-Jährige dürfen sich längstens bis Mitternacht in einem Lokal aufhalten.
Jugend- und Ordnungsamt weisen alle Veranstalter, Gastwirte und Verkaufsstellen eindringlich darauf hin, in der anstehenden Karnevalszeit gegenüber Kindern und Jugendlichen besonders kritisch zu prüfen und sich den Ausweis vorlegen zu lassen.
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