Anleinpflicht von Hunden
16.02.2005 | Herten
Gesetze und Verordnungen für Hundehalter
Im Zusammenhang mit der Anleinpflicht von Hunden gibt es Unsicherheiten bei den Bürgerinnen und Bürgern in welchen Bereichen der Stadt und für welche Rassen ein Leinenzwang besteht. Nachfolgend sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen aufgelistet. Die Stadtverwaltung bittet um die Beachtung dieser Vorschriften.
- Landeshundegesetz NRW:
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr;
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche;
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen;
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Für Hunde bestimmter Rassen (American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden gilt außerhalb befriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Leine soll nicht länger als 1,5 m sein. Der Führer des Hundes muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten.
- Straßenverkehrsordnung (StVO):
- Gebietsverordnung der Stadt Herten:
Hundehalter, die auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Hunde mit sich führen, haben die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
- Landesforstgesetz:
Die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes sind gerne bereit, die gesamte Problematik mit betroffenen Hundehaltern in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Internet unter www.herten.de/rathaus/virtuell/index.htm
Pressekontakt: Bereich Ordnung, Bernhard Bösing, Telefon 02366-303331



