Landkreis Leer -Geflügelbestände müssen von den Tierhaltern angemeldet werden. Das gilt für Hühner, Truthühner sowie Enten, Gänse, Fasane, Perl- und Rebhühner, Tauben und Wachteln. Auf diese neue Bestimmung der Viehverkehrsordnung weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin. Dabei ist die im Jahresdurchschnitt gehaltene Anzahl der Tiere anzugeben. Wenn Tierbestände bereits gemeldet wurden und sich Änderungen ergeben haben, ist ebenfalls eine Meldung nötig. Vordrucke können beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 04 91 / 9 26 – 14 51 oder unter der Internetadresse www.landkreis-leer.de angefordert werden. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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