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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 09.03.2005
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Krötenwanderung Von der Krötenwanderung häufig betroffene Bereiche sind
Autofahrer sollten die Straßenabschnitte in den “Wanderungszeiten” möglichst meiden oder dort besonders vorsichtig fahren. Auch auf eventuelle Helfer, die Kröten aufnehmen und über die Straße tragen, ist zu achten. Wer zudem mitbekommt, dass Tiere, Kaulquappen oder Laich an Gewässern gestört, verletzt oder entnommen werden, sollte die Untere Landschaftsbehörde des Märkischen Kreises, Tel. 02351/966-6397, oder die Polizei benachrichtigen. Amphibien gehören zu den nach Artenschutzverordnung geschützten Tierarten. |
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