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Magdeburg, 09. März 2005
Stadt regelt Tagespflege für Kinder bis drei Jahre

Magdeburg.

Laut Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Tagespflege - analog zu Kindertageseinrichtungen - eine öffentliche Aufgabe. Die Stadt als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist deshalb verpflichtet, zum Wohl der Kinder qualifizierte Tagespflegeplätze in bedarfsgerechtem Umfang zur Verfügung zu stellen und ergänzend zu finanzieren. Die Verfahrensweise will Magdeburg jetzt mit einer Richtlinie regeln. Sie wurde gestern in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt und geht nach Beratung im Jugendhilfeausschuss voraussichtlich im April in den Stadtrat.

Magdeburgs Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Beate Bröcker sieht den gesetzlich garantierten Betreuungsanspruch auch für Kinder bis zu drei Jahren vor allem durch die Kinderkrippen und Kitas gesichert. Tagespflegestellen sollten die Ausnahme bleiben, z.B. für Mütter, die in Schichten arbeiten. Beate Bröcker hat dabei insbesondere die Qualität der Betreuung im Blick: "Wir haben in den zurück liegenden Jahren ein differenziertes System der Qualitätssicherung in den Einrichtungen aufgebaut, das auch nach der Übertragung an freie Träger Bestand hat. Dieses hohe Niveau können wir für Tagespflegestellen nicht sichern - schon weil der Gesetzgeber die Qualifikation als Erzieherin nicht zwingend vorschreibt." Aber auch Kinder unter drei Jahren haben - nach KiföG - einen Bildungsanspruch.

Magdeburg kann derzeit die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder bis drei Jahre in Kindereinrichtungen vollständig decken. "Dass dabei Kapazitätsschwankungen entstehen und wir nicht immer sofort einen Wohnort nahen Platz anbieten können, liegt in der Natur der Sache. Derzeit gibt es vor allem in Stadtfeld Engpässe, was dort vermehrt zur Einrichtung von Tagespflegestellen geführt hat."

Dabei hat die Stadt bisher auch Pflegestellen zugelassen, bei denen sich zwei oder mehrere Tagesmütter zusammengetan hatten, die mehr als fünf Kinder betreuen. Die neue Richtlinie begrenzt die Zahl der an einem Ort betreuten Kinder, wie im KiföG festgelegt, auf maximal fünf, wobei eigene Kinder der Tagesmütter berücksichtigt werden. "Werden mehr als fünf Kinder betreut, gilt die Betreuungsform rechtlich als Tageseinrichtung, an die der Gesetzgeber - im Interesse der Kinder - strengere Anforderungen an den Gesundheitsschutz und den Brandschutz stellt", begründet Beate Bröcker aktuelle Überprüfungen des Bauordnungsamtes.

 

 

"Für die bereits genehmigten Zusammenschlüsse werden wir gemeinsam mit den betroffenen Tagesmüttern Lösungen im Interesse der Kinder suchen", sichert die Beigeordnete zu.

"Für die Zukunft sollen Tagespflegestellen jedoch die Ausnahme bleiben, auch deshalb, weil sonst eine verlässliche Kapazitätsplanung nicht mehr möglich ist. Wir gehen davon aus, dass die Betreuung in Einrichtungen den Vorrang hat und stellen deshalb dafür bedarfsgerecht Plätze bereit. Zudem gehen die freien Träger, die in den zurückliegenden Monaten Einrichtungen übernommen haben oder demnächst übernehmen zu Recht davon aus, dass die übernommenen Einrichtungen ausgelastet werden können."

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, hat auch für das städtische Jugendamt höchste Priorität: "Die freien Träger können ihre Betreuungszeiten in Absprache mit den Elternkuratorien flexibel regeln, um den Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Möglich ist z.B. auch der Zukauf von Betreuungszeiten." Dort, wo dies nicht ausreicht, ist ergänzende Tagespflege möglich. Tagespflege als ausschließliche Betreuungsfom kann - so sieht es die neue städtische Richtlinie vor - künftig bei ungewöhnlichen Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern oder besonderer gesundheitlicher Konstitution des Kindes gewährt werden. Darüber entscheidet im Einzelfall das Jugendamt.

"Unabhängig davon bleibt die Tagespflege als Hilfe zur Erziehung eine Betreuungsform auch für Kinder über drei Jahre", so Beate Bröcker.

Derzeit gibt es in Magdeburg 16 Tagespflegestellen, in denen insgesamt 75 Kinder betreut werden.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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39104 Magdeburg
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