Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 14. März 2005

Keine Tanzveranstaltungen an den Kartagen

Bocholt (pd).

Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr, sind Tanz- und Diskothekenveranstaltungen verboten. Darauf macht der Fachbereich Öffentliche Ordnung aufmerksam.

Darüber hinaus dürfen am Karfreitag ganztägig, also ab Mitternacht, keine musikalischen oder sonstigen unterhaltenden Darbietungen durchgeführt werden.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird entsprechende Kontrollen durchführen.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Herr Wolters, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Tel. 02871-953 250