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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 23.03.2005


Neue Bestimmungen bei der Rundfunkgebührenbefreiung ab April

Iserlohn. Ab April gelten neue Bestimmungen bei der Rundfunkgebührenbefreiung. Darauf weist der Fachbereich Soziales, Jugend, Schule, Sport der Stadt Iserlohn hin. Eine Gebührenbefreiung ist von diesem Zeitpunkt an nur noch durch die Gebühreneinzugs-Zentrale (GEZ) in Köln möglich.

Anspruch auf die Rundfunkgebührenbefreiung haben Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, weiter BAFöG-Empfänger, die nicht bei den Eltern leben, und Empfänger von Hilfe zur Pflege und Pflegezulagen. Auch schwerbehinderte Personen, die das Merkmal "RF" im Schwerbehindertenausweis haben, werden von den Gebühren befreit.

Die neuen Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind ab April im Büro für Sozial-, Jugend- und Schulentwicklung der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Raum 019 (Erdgeschoss), Werner-Jacobi-Platz 12, erhältlich und gehen von dort zur Bearbeitung an die GEZ. Wer zum genannten Kreis der Berechtigten gehört und noch nicht von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss seinen Leistungsbescheid oder den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal “RF” zur Antragsabgabe im Rathaus mitbringen, da die Stadt nur dann eine Bestätigung auf dem Antrag vornehmen kann. Die Stadt Iserlohn leitet dann die Anträge mit einer Kopie der entsprechenden Bescheide an die GEZ weiter.

Diese Regelung gilt, bis endgültige Vereinbarungen mit der GEZ getroffen sind. Änderungen des Verfahrens werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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