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Magdeburg, 29. März 2005
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht neu geregelt

Magdeburg.

Aufgrund der Änderung des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird die bisherige Befreiungsordnung geändert. Im § 6 "Gebührenbefreiung natürlicher Personen" wurde die Antragstellung neu geregelt. Die Zuständigkeit des städtischen Sozial- und Wohnungsamtes entfällt künftig. Ab 01.04.2005 wird das Befreiungsverfahren direkt von der GEZ durchgeführt.

Das Befreiungsverfahren wurde mit dem neuen Gesetz vereinfacht. Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist künftig an die Vorlage von bestimmten Sozialleistungsbescheiden geknüpft. Eine Einkommensberechnung wie bisher entfällt.

Aus Gründen der Bürgernähe wird es in Magdeburg weiterhin die Einbindung des Sozial- und Wohnungsamtes und der Bürgerbüros in das Verfahren der Gebührenbefreiung geben. Für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Amt weiterhin Hilfestellung bei der Ausfüllung des Antragsformulars geben. Die Daten des Originalleistungsbescheides werden auf das Antragsformular übertragen. Das Amt bestätigt auf Wunsch die Übereinstimmung der Daten. Mit einer Kopie des Sozialleistungsbescheides wird das Antragsformular vom Bürger selbst an die GEZ gesandt.

Von der GEZ wird daraufhin direkt die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht erteilt.

Die GEZ stellt die Antragsformulare ab Ende März 2005 bereit. Die Formulare werden dann in den Sozialbehörden und Bürgerbüros ausgelegt. Im Internet werden die Antragsformulare ebenfalls zur Verfügung gestellt und können unter www.gez.de herunter geladen werden.

Für Fragen zur Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung für Leistungsempfänger nach dem SGB XII steht im Sozial- und Wohnungsamt, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, Zimmer 225, Herr Storch (Tel.: 540 67 05) zur Verfügung.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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39104 Magdeburg
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