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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 27.04.2005
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Die Biergartenzeit steht vor der Tür - Ordnungsabteilung der Stadt setzt auf gutes Miteinander der Gastronomen und Anwohner Die Einhaltung der Nachtruhe steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. So schreibt das Landesimmissionsschutzgesetz vor, dass in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr Tätigkeiten verboten sind, “welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind”. Das Team der städtischen Ordnungsabteilung hat - bei allem Verständnis für Biergartenfreunde und Anwohner - den gesetzlichen Auftrag, die schutzbedürftigen Interessen der Anwohner zu vertreten und zu gewährleisten. Die Sperrzeit für die jeweiligen Außenflächen wurde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf 22.00 Uhr vorverlegt. “Wir haben alle Gastwirte, die eine Außengastronomie planen, angeschrieben und auf diese besonderen Umstände hingewiesen”, so Abteilungsleiterin Angelika Hornberg. “Wir hoffen, dass es mit der entsprechenden Rücksichtnahme auf der einen und ein bisschen Verständnis auf der anderen Seite ein gut nachbarschaftliches Miteinander zwischen Gaststätten, Besuchern und Anwohnern geben wird”. |
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