Verkehrsbeschränkungen am 30.04.
Maßnahmen für den 3. OLB Citylauf
Die Stadt Norden hat auf Antrag des Veranstalters für die Durchführung des 3. OLB Citylaufes Norden für Samstag, den 30.04.2005 in der Zeit von 08:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr (teilweise auch davon abweichend, siehe unten) nachfolgende verkehrsbeschränkenden bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen angeordnet:
Folgende Straßen/Plätze werden gesperrt:
- Torfmarkt
- Uffenstraße (B 72) stadteinwärts nach dem Parkplatz beim Weiterbildungszentrum (WBZ) zwischen der Parkplatzausfahrt und der Osterstraße. Der Verkehr kann einseitig (östliche Fahrspur) bis zur Einfahrt des WBZ - Parkplatzes gelangen. Die Ausfahrt vom Parkplatz erfolgt ausschließlich zurück zur Straße Kleine Neustraße (über die westliche Fahrspur). Die Verkehrsregelung der Einbahnstraße auf der B 72 wird für die Dauer der Sperrung aufgehoben. Die Fahrspuren werden durch Leitbaken abgetrennt.
- Osterstraße zwischen der Einmündung Große Hinterlohne und Am Markt (Ostseite)
- Fußgängerzone Neuer Weg – auch für den Lieferverkehr
- Brückstraße zwischen Neuer Weg und Doornkaatlohne
- Doornkaatlohne
- Große Hinterlohne
- Kleine Mühlenstraße
- Schulstraße in östlicher Richtung zwischen Große Mühlenstraße und Am Zingel; von der Einmündung des östlichen Teils der Schulstraße bis Am Zingel wird ein Einbahnstraßenverkehr in westliche Richtung zugelassen
- Klosterstraße in nördliche Richtung; in südliche Richtung wird ein Einbahnstraßenverkehr (von der Straße Am Zingel in Richtung Am Markt) zugelassen
- Am Markt (Ostseite) zwischen Osterstraße und Klosterstraße.
- Osterstraße (Mittelmarkt) zwischen den Einmündungen zur Uffenstraße und zur Straße Am Markt (Westseite beim Alten Rathaus) è Die Sperrung dieser Straße erfolgt bereits um 06:00 Uhr und bleibt bis zum 01.05.2005, 06:00 Uhr bestehen.
Zusätzlich zu Straßensperrungen werden von 08:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr folgende verkehrsregelnden und – lenkenden Maßnahmen getroffen:
- Der Verkehr auf der Uffenstraße wird nach der Einmündung zur Großen Neustraße aufgeteilt: Der Verkehr auf der westlichen Fahrspur der Uffenstraße (z. B. nach Norddeich) wird in die Kleine Neustraße geleitet (Führung durch Leitbaken). Der Verkehr auf der östlichen Fahrspur kann geradeaus bis zum WBZ – Parkplatz weiter fahren (Führung ebenfalls durch Leitbaken). Beim Verlassen des Parkplatzes werden die Fahrzeuge entgegen der eigentlichen Verkehrsregelung zurück zur Kleinen Neustraße geleitet.
- Die Kleine Neustraße/Pottbackerslohne wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Verkehr kann ausschließlich in Ost – West – Richtung (von der Uffenstraße zum Burggraben) fließen. Bei dem Kaufhaus „Götz“ kann der Verkehr nur nach links den Burggraben stadtauswärts und nach rechts stadteinwärts abbiegen (siehe auch unten !). Das Weiterfahren geradeaus in die Straße Hooge Riege ist nicht möglich.
- Die Straßen Burggraben bzw. Am Markt (Westseite) werden zwischen den Einmündungen zur Westerstraße und zur Pottbackerslohne/Hooge Riege in beide Fahrtrichtungen befahrbar ! Der Verkehr aus der Pottbackerslohne kann bei dem Kaufhaus „Götz“ stadteinwärts Richtung Westerstraße einbiegen (nur auf die östliche Fahrspur).
Der Verkehr stadtauswärts wird im Bereich des „Backstuben“ - Parkplatzes“ bereits auf die westliche Fahrspur geleitet. Das Einbiegen in die Straßen „Am Markt“ (Südseite) und „Pottbackerslohne“ wird für den Verkehr stadtauswärts nicht möglich sein. Eine Trennung der Fahrspuren erfolgt durch Leitbaken.
- Die Straße Am Markt (Südseite) wird als Sackgasse ausgewiesen. Der Verkehr kann nur vom Burggraben (bei „Götz“) in die Straße einbiegen. Das Einbiegen bei der Polizei auf die Uffenstraße ist jedoch nicht möglich, so dass der Verkehr zurück in Richtung Burggraben fahren muss.
Fahrzeuge aus der Straße Am Markt (Südseite) kommend müssen bei dem Kaufhaus „Götz“ entgegen der sonstigen Verkehrsregelung rechts in Richtung Westerstraße abbiegen.
è Die Umleitungsbeschilderung in den gesperrten Straßenabschnitten mit Zeichen 454 StVO und Zusatzzeichen „Östliche Osterstraße“ ist über folgende Straßenzüge vorzunehmen: Am Markt Nordseite, B 72 in südl. Richtung bis zur Einmündung der innerstädtischen Entlastungsstraße Im Horst, von dort über diese Straße in nördliche Richtung bis zur Einmündung in die Osterstraße.
è Den Anforderungen der Veranstaltung entsprechend können weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen jederzeit, auch mündlich, angeordnet werden. Diese sind insbesondere in folgenden Bereichen zu erwarten: Brummelkamp, Linteler Straße/Am Zingel, Mittelmarkt, Große Mühlenstraße, östliche Osterstraße, Brückstraße.
è Der Taxenverkehr wird für den gesamten Tag (bis zum 01.05.2005, 06:00 Uhr) von dem Parkplatz beim Weiterbildungszentrum (WBZ) abgewickelt. Es wird entsprechend ein vorübergehender Taxenstand für 8 Taxen eingerichtet.
è Die Haltestellen für Linienbusse beim WBZ, in der Osterstraße (Mittelmarkt) und in der Klosterstraße können nicht angefahren werden. Für den gesamten Tag (bis zum 01.05.2005, 06:00 Uhr) werden diese Haltestellen an die Straße „Am Markt“ (Nordseite) zwischen der Klosterstraße und der B 72 verlegt. Hier wird für den genannten Zeitraum ein Haltverbot eingerichtet.
Besondere Hinweise:
An den Streckenteilen, in denen nach der obigen Ankündigung ein Einbahnverkehr zugelassen wird, ist das „Halten“ verboten. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt mit dem Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) bereits am Freitag, d. 29.04.2005.
Innerhalb der Laufstrecke dürfen keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden; es gilt ein g e n e r e l l e s H a l t v e r b o t ! ! !
F a h r z e u g b e w e g u n g e n innerhalb der Laufstrecke sind während der Veranstaltung n i c h t m ö g l i c h ! ! !
Dieses ist auch für die Inanspruchnahme der im Veranstaltungsbereich gelegenen Parkplätze zu berücksichtigen ! ! !
Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere sämtliche Anlieger des Veranstaltungsbereiches, werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkungen einzustellen.
Auf die Verkehrsbeschränkungen wird hiermit hingewiesen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Carstens, Fachdienst Bauen & Verkehr der Stadt Norden, unter der Tel.-Nr.: 04931 – 923 332 zur Verfügung.
|