Wahlbriefe rechtzeitig über Postweg versenden
17.05.2005 | Herten
Keine gesonderte Vereinbarung zur Wahlbriefbeförderung
Briefwähler müssen ihre Wahlbriefe rechtzeitig bei der Deutschen Post AG einliefern, so dass diese mit der regulären Post fristgerecht beim Briefwahlbüro der Stadt Herten eingehen.
Wie schon zur Kommunalwahl im vergangenen Jahr gibt es auch anlässlich der Landtagswahl am 22. Mai keine Vereinbarung mit der Deutschen Post AG über die Wahlbriefbeförderung für das Wahlwochenende. Die hellroten Wahlbriefe werden daher ausschließlich auf dem üblichen Weg und mit den üblichen Laufzeiten der Zustellung befördert. Die so genannte Samstags-Kastenleerung und die Zustellung am Wahlsonntag entfallen. Eine verspätete Zustellung der Wahlbriefe (nach dem Wahlsonntag) durch die Deutsche Post AG führt zur Zurückweisung der betroffenen Wahlbriefe.
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Presseprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



