Die Stadt Norden ordnet für die Durchführung der Veranstaltung „Historischer Marktplatz“ von Donnerstag, d. 26.05.2005 (ab 06:00 Uhr) bis einschließlich Montag, d. 30.05.2005 (ca. bis 13:00 Uhr) nachfolgende verkehrsbeschränkenden bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen an:
Folgende Straßen/Plätze werden gesperrt:
Donnerstag, 26.05.2005, ab 06:00 Uhr
1. Osterstraße (Mittelmarkt) zwischen den Einmündungen zur Uffenstraße und zur Straße Am Markt (Westseite beim Alten Rathaus)
Donnerstag, 26.05.2005, ab 14:00 Uhr (zusätzlich !)
1. Am Markt (Nordseite) zwischen der Einmündung zur Klosterstraße und der Einmündung zur Norddeicher Straße (B 72)
2. Am Markt (Südseite) zwischen der Einmündung zur Sielstraße und der Einmündung zur Straße „Burggraben“ (B 72)
3. Osterstraße zwischen der Einmündung zur Uffenstraße (B 72) und der Einmündung zur Straße „Neuer Weg“
Freitag, 27.05.2005, ab 06:00 Uhr (zusätzlich !)
1. Am Markt (Westseite – B 72) zwischen dem „Haus Vienna“ und dem Kaufhaus „Götz“
2. Fräuleinshof zwischen der Einmündung zur Norddeicher Straße (B 72) und der „Kreishandwerkerschaft“
3. Parkplatz bei der „Alten Backstube“
è Umleitungen (z. B. in Richtung Aurich/Emden, Hage oder Greetsiel) sind entsprechend fortführend ausgeschildert und zu beachten
Zusätzlich zu den Straßensperrungen werden folgende verkehrsregelnden und – lenkenden Maßnahmen getroffen:
1. Die Gartenstraße zwischen der Einmündung zur Straße „Brummelkamp“ und der Einmündung zur Straße „Am Markt“ (Nordseite) wird als Sackgasse ausgewiesen. Die Zufahrt in diesen Bereich ist nur Anliegern gestattet.
è ab Donnerstag, d. 26.05.2005, ca. 14:00 Uhr
2. Die Klosterstraße zwischen der Einmündung zur Straße „Am Zingel“ und der Zufahrt zum Feuerwehrgelände wird für den Verkehr in Nord – Süd – Richtung als Sackgasse ausgewiesen. Die Weiterfahrt in Richtung Innenstadt ist ab dort nicht mehr möglich !!
Der übrige Bereich der Klosterstraße zwischen der Einmündung zur Straße „Am Markt“ (Nordseite) und der Zufahrt zum Feuerwehrgelände wird als Einbahnstraße in Süd – Nord – Richtung ausgewiesen.
è ab Donnerstag, d. 26.05.2005, 14:00 Uhr
3. Die Norddeicher Straße (B 72) zwischen der Einmündung zur Straße „Brummelkamp“ und der Einmündung zur Straße „Fräuleinshof“ wird als Sackgasse ausgewiesen. Die Zufahrt in diesen Bereich ist nur Anliegern gestattet.
è ab Freitag, d. 27.05.2005, 06:00 Uhr
4. Die Straße „Am Markt“ (Südseite) zwischen der Einmündung zur Uffenstraße (B 72) und der Sielstraße wird als Sackgasse ausgewiesen.
è ab Donnerstag, d. 27.05.2005, 14:00 Uhr
5. Die Westerstraße zwischen der Einmündung zur Straße „Molkereilohne“ und der Einmündung zur Straße „Am Markt“ (Westseite – B 72) wird als Sackgasse ausgewiesen. Die Zufahrt in diesen Bereich ist nur Anliegern gestattet.
è ab Freitag, d. 27.05.2005, 06:00 Uhr
6. Die Straße „Mühlenweg“ zwischen der Einmündung zur Straße „Lentzlohne“ und der Straße „Fräuleinshof“ (bei der Kreishandwerkerschaft) wird als Sackgasse ausgewiesen. Die Zufahrt in diesen Bereich ist nur Anliegern gestattet.
è ab Freitag, d. 27.05.2005, 06:00 Uhr