Gefahr beim Spielen durch Fahrradhelm
16.06.2005 | Herten
Am Wochenende wurde in einem Zeitungsartikel (Hertener Allgemeine, 11.06.05) auf einen Unfall hingewiesen. In Hessen war ein Junge in einem Klettergerüst mit seinem Fahrradhelm hängen geblieben und hatte sich tödlich verletzt.
Die Stadt Herten weist aus diesem tragischen Anlass die Eltern darauf hin, dass die Kinder nicht mit einem Fahrradhelm in einem Klettergerät spielen dürfen. Die Annahme, dass das Kind sicherer sein, wenn es auch beim Klettern den Fahrradhelm aufbehält, ist ein Irrglaube und kann sich schnell ins Gegenteil verkehren.
Zur Erläuterung:
In Deutschland gelten für den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Spielgeräten strenge Richtlinien (EN 1176 und 1177). Hier sind z.B. auch Maße festgelegt, die sicherstellen, dass ein Kind mit dem Kopf nicht zwischen zwei Geräteteilen stecken bleibt. Maßgabe ist: wo der Körper hindurchpasst, muss auch der Kopf hindurchpassen. Diese Angaben beziehen sich natürlich auf den Kopfumfang eines Kindes und sind nicht auf die viel größeren Fahrradhelme ausgerichtet.
Dadurch besteht die Gefahr, dass ein Kind beim Spielen zwar mit dem Körper zwischen den Geräteteilen hindurch passt, nicht jedoch mit dem Helm. Der Befestigungsriemen unter dem Kinn kann dann zur tödlichen Falle werden.
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Presseprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



