Nach ausführlicher Diskussion im Unterausschuss Jugendhilfeplanung unter Beteiligung von Tagesmüttern und Vertretern des Stadtelternbeirates hat die Verwaltung die Richtlinie für die Tagespflege von Kleinkindern überarbeitet. Sie soll - nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen - im September vom Stadtrat beschlossen werden und danach in Kraft treten.
"Grundsätzlich soll das Angebot an Tagespflegeplätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren Eltern helfen, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen", fasst die Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Beate Bröcker das Anliegen der Tagespflege zusammen. "Erfreulicherweise haben inzwischen auch einzelne Träger der Jugendhilfe die Öffnungszeiten ihrer Einrichtungen erweitert, um dieses Anliegen zu unterstützen."
Der Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern in Tagespflege wird künftig nach Prüfung des Einzelfalles gewährt
- wenn die Arbeits- und Ausbildungszeiten der Eltern dies erfordern
- wenn in Wohnortnähe der Eltern kein Platz in einer Kindereinrichtung angeboten werden kann bzw. die Kita nicht in 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann
- wenn der Gesundheitszustand des Kindes dies erfordert
Tagespflege wird weiterhin als ganztägige oder ergänzende Betreuungsform (stundenweise zusätzlich zur Betreuung in einer Einrichtung) angeboten. Im Interesse des Kindeswohls soll dabei die Betreuung des Kindes vor 6.00 Uhr bzw. nach 19.00 Uhr in der Regel in der elterlichen Wohnung abgesichert werden.
Neu geregelt wird die Betreuung von Kindern aus Fremdgemeinden, neu sind ebenfalls Regelungen zur Vertretung der Tagesmutter bei Krankheit bzw. Urlaub.
"Das Land Sachsen-Anhalt hat inzwischen auf unsere Nachfrage erklärt, dass Zusammenschlüsse von zwei Tagesmüttern mit je maximal 5 Kindern in einer Wohnung zugelassen sind, wenn eine wechselseitige Betreuung der Kinder durch die Tagespflegepersonen ausgeschlossen wird", erklärt Beate Bröcker zur Frage von Tagesmütter-Gemeinschaften. "Wir werden solche Zusammenschlüsse deshalb zulassen, wenn Bauordnungsamt, Feuerwehr sowie Gesundheits- und Veterinäramt keine Einwände haben. Bei der Betreuung dürfen sich die Tagesmütter nicht wechselseitig vertreten."
Bereits existierende Tagespflegestellen in Wohnungen, in denen zwei Tagespflegepersonen jeweils maximal fünf Kinder betreuen, können weiter bestehen, sofern evtl. notwendige bauordnungsrechtliche Auflagen erfüllt werden.
Für die einzige in Magdeburg mit drei Tagespflegepersonen arbeitende Tagespflegestelle, wird die Betriebserlaubnis zeitlich befristet. Der genaue Termin zur Umstellung auf die Arbeit mit zwei Tagesmüttern wird nach Gesprächen mit den Tagespflegepersonen, den Eltern und Vertretern des Stadtelternbeirates festgelegt.
Derzeit betreuen in der Landeshauptstadt Magdeburg 22 Tagespflegepersonen 85 Kinder, darunter 17 Kinder auch nach 18:00 Uhr. Zur Verfügung stehen momentan 101 Betreuungsplätze. Vorgesehen ist laut Kita-Bedarfsplanung 2005 eine Kapazität von insgesamt 200 Plätzen.
Darüber hinaus hat Jugendamt in einem Gespräch mit den Vorstandsmitgliedern des Stadtelternbeirates vereinbart, im September in den Kindertageseinrichtungen der Stadt bei den Eltern eine Bedarsfabfrage zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung und zum notwendigen zeitlichen Betreuungsbedarf zu starten. Auf deren Basis sollen die Träger der Einrichtungen - wie im Kinderförderungsgesetz des Landes verankert - in Einvernehmen mit den Elternvertretern die Öffnungszeiten jährlich dem tatsächlichen Bedarf anpassen. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.