Vogelkrankheit in Sachsen-Anhalt - Hinweise zur Vorbeugung
Magdeburg.
Seit Mitte Mai 2005 erkranken ausgehend von einem Geflügelhandel im Landkreis Sangerhausen Tiere von verschiedenen Geflügelbeständen in Sachsen-Anhalt an der sogenannten Vogelkrankheit (Ornithose). Der in Vogelexkrementen und -sekreten lange haltbare Erreger wird durch Einatmen aufgenommen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch kommt wahrscheinlich nicht vor. Ein Risiko zur Erkrankung haben Personen, die Kontakt zu den Tieren und deren Ausscheidungen haben.
Das Krankheitsbild beim Menschen ist vielfältig und kann fast jedes Organ betreffen. Vorherrschend ist eine fieberhafte Lungenentzündung. Daneben können Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, eine Lebervergrößerung und Entzündungen des Herzens, des Gehirns und der Bindehäute auftreten. Die Erkrankung kann auch ohne Lungenbeteiligung leicht fieberhaft verlaufen und heilt dann nach etwa einer Woche folgenlos aus.
Theoretisch sind Infektionen von Vogel zu Tier und/oder Mensch auch unabhängig von einer Tierzucht an anderen Orten möglich. Aus diesem Grund ist eine Vorsorgemaßnahme auch die Eindämmung des Bestandes an wildfliegenden Tauben in Großstädten.
Das Gesundheits- und Veterinäramt weist daher alle Grundstückseigentümer in der Stadt Magdeburg auf folgende Gesetzeslage hin: Entsprechend der Schädlingsbekämpfungsverordnung Sachsen-Anhalt ist die verwilderte Haustaube ein Gesundheitsschädling. Ein Befall liegt bei mehrfachem oder nicht nur vorübergehend gehäuftem Auftreten vor. Entsprechend der Schädlingsbekämpfungsverordnung sind Eigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln mit umschlossenen Räumen zur Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen Schädlingen verpflichtet. Die Kosten für die Bekämpfung sind grundsätzlich vom Eigentümer selbst zu tragen. Das Vorgehen gegen verwilderte Haustauben (Bekämpfung von Wirbeltieren) erfordert eine besondere Sachkunde, daher ist die Beauftragung geeigneter Fachkräfte (Schädlingsbekämpfungsbetriebe) notwendig.
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