Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 04. Juli 2005

Weiterhin Zuschüsse für Jungunternehmer

"Beratungsprogramm Wirtschaft" nicht von Landeshaushaltssperre betroffen / Städtische Wirtschaftsförderung steht als Ansprechpartner zur Verfügung

Bocholt (pd).

Unternehmensgründer und Jungunternehmen können weiterhin mit Zuschüssen rechnen. Das "Beratungsprogramm Wirtschaft" ist nicht von der allgemeinen Haushaltssperre des Landes NRW betroffen. Diese hatte der neue Landesfinanzminister mit sofortiger Wirkung beschlossen.

"Ausdrücklich nicht hiervon betroffen sind die gemeinschaftlich finanzierten Ausgaben, insbesondere die EU-Programme und die Gemeinschaftsaufgaben," teilte das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft e.V. Nord-West (RKW NordWest)  in einem Schreiben an die Stadt Bocholt mit.

"Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW steht Gründern und jungen Unternehmen somit auch weiterhin zur Verfügung", sagt Wendelin Knuf vom städtischen Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. "Ich berate und unterstütze die Unternehmen bei der Beantragung dieser Zuschüsse", ergänzt Knuf, der als vom Land zugelassene Anlaufstelle für das Beratungsprogramm fungiert.

Hintergrundinformationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW werden Zuschüsse für Beratungen gewährt, die der Förderung der Gründung und Festigung von Unternehmen dienen,

  • die neue Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen
  • und/oder bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern.

Zuschüsse können für Gründungs-, Festigungs- und Gruppenberatungen beantragt werden. Eine Gründungsberatung kann mit bis zu 4 Tagewerken oder bei Betriebsübernahme mit bis zu 6 Tagewerken gefördert werden. Gefördert werden die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen als selbständige Existenz.

Die Festigungsberatung gilt für Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Hierbei können insgesamt 10 Tagewerke innerhalb der Programmlaufzeit, jedoch max. 5 Tagewerke pro Jahr beantragt werden.

Der Beratungsinhalt kann sich auf alle betrieblichen Anforderungen von jungen Betrieben beziehen, die der Existenzsicherung dienen. Die Zuschusshöhe beträgt 50 % des Tagewerksatzes eines Beraters, maximal jedoch 500 EUR je Tagewerk.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Wendelin Knuf, 0 28 71 95 33 97, E-Mail: wknuf@mail.bocholt.de