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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 08.07.2005


Stadt erzielt weiteren Erfolg im Kampf gegen Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit

Iserlohn. Aufgrund einer Anzeige hatte die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn Ermittlungen gegen eine Hilfeempfängerin und ihren Lebensgefährten eingeleitet. Es stellte sich heraus, dass diese tatsächlich in einer so genannten eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebten, was sie gegenüber dem Bereich Soziales der Stadt verschwiegen hatten. Daraus ergab sich auch, dass die Frau zu Unrecht Unterhaltsvorschussleistungen für zwei Kinder erhielt, da sie das Zusammenleben mit dem Vater stets bestritten hatte.

Außerdem zeigten die Ermittlungen, dass ihr Partner Arbeitslosengeld bezog, obwohl er einer regelmäßigen Arbeit nachging. Diese Tätigkeit übte er allerdings schwarz aus, wie ein Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber, der zugleich sein Bruder ist, ergab. Eine Durchsuchung des Betriebes zeigte, dass nicht nur der Betroffene dort schwarz beschäftigt war, sondern noch etwa zehn weitere Personen. Alle kassierten gleichzeitig Arbeitslosengeld wodurch bei der Agentur für Arbeit ein Schaden in Höhe von rund 60.000 Euro entstand. Knapp 70.000 Euro an Beiträgen wurden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) vorenthalten durch das Nichtanmelden der Arbeitnehmer.

Abschließend wurde festgestellt, dass der Lebensgefährte im Ermittlungszeitraum knapp 35.000 Euro Arbeitseinkommen erzielt hat, so dass weder ihm, noch den unterhaltsberechtigten Personen öffentliche Gelder zugestanden hätten. Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den bereits vorbestraften Schwarzarbeiter, der einen finanziellen Schaden für die Agentur für Arbeit von 30.000 Euro verursacht hat, zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung. Dazu muss er 600 Sozialstunden ableisten.

Seine Lebensgefährtin, die durch das Verschweigen der Einkünfte dem Bereich Soziales einen Schaden in Höhe von etwa 20.000 Euro bescherte, wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Auch der Arbeitgeber kam nicht ungeschoren davon. Er bekam ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Selbstverständlich müssen die Verurteilten auch die zu Unrecht erhaltenen Gelder an die Agentur für Arbeit und an die Stadt Iserlohn zurückzahlen.



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