Bordsteinabsenkungen müssen genehmigt werden

26.07.2005 | Herten

Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist

Wer eine neue Zufahrt zu seinem Grundstück anlegt, ist meist darauf angewiesen, dass der Bordstein vor seinem Grundstück abgesenkt wird. "Da dies ein Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum ist, muss eine solche Maßnahme vom Tiefbauamt genehmigt werden", erklärt Tiefbauingenieur Michael Schwark.

Eine solche Genehmigung ist nicht kostenpflichtig. Sie hat nur zur Folge, dass das Tiefbauamt die Maßnahme überwachen kann, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

"Solche Genehmigungen werden von uns sehr kurzfristig erteilt. Der Grundstückseigentümer muss lediglich einen Lageplan mit einer Skizze vorlegen, dann kann er die Genehmigung im Normalfall direkt mitnehmen. Wer nicht persönlich vorbeikommen möchte, kann die Genehmigung auch schriftlich beantragen", sagt Michael Schwark.

Ansprechpartner sind Michael Schwark (Telefon: 02366-303421) und Georg Greiwe (02366-303425).

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366-303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de