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Buddeln verboten
Stadt weist auf Gefahr hin
18. Juli 2005. Die Stadt macht erneut darauf aufmerksam, dass das Spielen und hier ist insbesondere das Buddeln gemeint, im Bereich von Wällen und Böschungen an den Bundes- und Landesstraßen verboten ist.
In den vergangenen Wochen ist es mehrfach zu Situationen gekommen, indem Kinder große Löcher in die Böschungen gegraben hatten, die dann durch herabrutschende Erdmassen zusammengebrochen und in einem Fall auch ein Kind unter sich begraben haben. Die BZ berichtete über den 13-jährigen Marc, der in einer dramatischen Aktion gerettet und noch einmal glimpflich davon gekommen ist. Dem Ordnungsamt der Stadt wurden auch andere Stellen genannt, wo ebenfalls durch Kinder große Löcher gegraben worden sind. Diese sind zusammengefallen, ohne dass sich gerade ein Kind hierin aufgehalten hatte. So ist es bisher zu keinem weiteren Unfall gekommen.
Das es sich in Borken nicht um Einzelfälle handelt, zeigt ein Fall aus Hünxe. Hier ist ein 16 Jahre alter Jugendlicher auf dem Gelände eines Kieswerkes in einem selbst gegrabenen Loch verschüttet worden. Die Helfer gruben ihn aus 1,80 Meter Tiefe aus. Der Jugendliche konnte wiederbelebt werden.
Gerade zu Beginn der Ferien appelliert die Stadt an die Eltern, ihre Kinder auf diese Gefahren hinzuweisen und das Spielen an diesen Stellen zu verbieten. Die Stadt könne die Wallanlagen und Böschungen nicht so sichern, das ein Betreten unmöglich gemacht würde. Hier sei die Aufsichtspflicht der Eltern gefragt, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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