Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Bombenfund im Waldviertel

20.07.2005 | Herten

Die Stadtverwaltung bezieht Stellung zu den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Bombenfund im Baugebiet Waldviertel. Im Folgenden finden Sie Informationen über Sachverhalt, Beurteilung der Vorfälle und Konsequenzen.

Sachverhalt

Im Zuge der Erschließung des Baugebiets Waldstraße waren im August 2004 vorbereitende Arbeitsschritte für die Untersuchung auf Kampfmittel durch die Stadt eingeleitet worden. Am 01.02.2005 wurde ein Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, die im Mai 2005 die flächendeckende Untersuchung vornehmen sollte. Der Zeitplan des Ingenieurbüros Spitzbarth und Oertel (Marl) hatte dies entsprechend berücksichtigt. Die Stadt hat (als technischer Vertreter der HTVG) für die Freiräumung des Geländes den Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Hagen fortgesetzt und vergeblich auf die Ergebnisse gewartet.

Am 10.06.2005 hat die Stadt den Beginn der Baumaßnahme angekündigt, und der ausführenden Firma Heitkamp & Hülscher durch das Ingenieurbüro Spitzbarth und Oertel aufgegeben, die Ausführung der Tiefbauarbeiten durchzuführen. An dieser Stelle wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund des Kampfmittelverdachts besondere Vorsicht bei der Bauausführung geboten sei.

Ab Mitte Juni 2005 war gemäß vertraglich vereinbartem Zeitplan mit der Herstellung des Schmutzwasserkanals begonnen worden.

Am 05.07.2005 ging das Ergebnis der Luftbildauswertung der Bezirksregierung Arnsberg bei der Stadt Herten ein. Hier wurde es ausgewertet, d.h. u.a. in die Pläne des Baugebiets eingetragen und an die Beteiligten weitergegeben. Die Auswertungsergebnisse betrafen zwei Baugrundstücke und einen Teil einer Freifläche (siehe beiliegende Pläne).

Nach den Vorstellungen der städtischen Bauleitung hätte im weiteren Bauablauf der Regenwasserkanal, der parallel zu dem bereits fertiggestellten Schmutzwasserkanal liegen wird, in den folgenden 14 Tagen ( bis Ende Juli) hergestellt werden sollen. Anschließend sollten die Bauferien der ausführenden Fa Heitkamp& Hülscher für die erforderliche Kampfmittelsuche in den betroffenen Baugrundstücken genutzt werden. Dies hätte keine Störung im Bauablauf der Tiefbauvertragsleistungen bedeutet. Nach den Bauferien sollten dann ablaufgemäß die Versorgungsleitungen in den Straßenachsen verlegt werden.

 

Bewertung

Der Mitte Juni vorgenommene Baubeginn hätte (mit Ausnahme vorbereitender Arbeiten wie Markierungen) so nicht vonstatten gehen dürfen. Das Ergebnis der Luftbildauswertung hätte in jedem Fall abgewartet werden müssen.

Spätestens bei Bekanntwerden der konkreten Verdachtspunkte am 05.07.2005 hätte ein sofortiger Baustopp verhängt werden müssen. Die Einschätzung der Bauleitung, dass die Fortführung der Arbeiten mit einem nur „geringen Risiko“ verbunden sei, war falsch.

Einen Zeitdruck seitens der Verwaltung oder der HTVG auf die Bauleitung hat es nicht gegeben. Lediglich durch den zwischen Ingenieurbüro, bauausführendem Unternehmen und städtischer Bauleitung vereinbarten Zeitplan fühlte sich die Bauleitung offensichtlich unter „Druck“.

 

Organisatorische Konsequenzen

Die Geschäftsanweisung für die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen wird präzisiert. Dabei wird besonders geregelt, wie das zukünftige Verfahren in Bezug auf die Abklärung von Kampfmittelverdacht, die Einschaltung der Beteiligten (Ordnungsbereich, Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Arnsberg), die Verhängung eines Baustopps und die Information von baubeteiligten Dritten zu gestalten ist.

Im Vordergrund steht bei allen Maßnahmen die Sicherheit von Leib und Leben der Anwohner und der Mitarbeiter der bauausführenden Firmen.

Die Kommunikationswege innerhalb der Verwaltung und gegenüber Dritten (bauausführenden Firmen, Bezirksregierung etc.) werden intensiviert. Über den Verdacht des Vorliegens einer Kampfmittelbelastung ist zukünftig sowohl der jeweilige Fachbereichs- bzw. Betriebsleiter, als auch der zuständige Beigeordnete unmittelbar zu informieren.

Die notwendigen Veränderungen werden vom Bürgermeister umgehend in Kraft gesetzt.

Des Weiteren wird die vakante Stelle des Bereichsleiters Tiefbau unverzüglich ausgeschrieben.

  

Personelle Konsequenzen

Nach einem klärenden Gespräch mit den handelnden Personen in der Verwaltung, in dem Abläufe, Verantwortlichkeiten und Beteiligungen ermittelt wurden, gibt es Anhaltspunkte für persönliches Fehlverhalten städtischer Mitarbeiter. Die Personalverwaltung wurde beauftragt, kurzfristig unter Einbeziehung externen arbeits- und beamtenrechtlichen Sachverstands zu prüfen, ob und inwieweit dieser Vorgang arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muss.

Die Verantwortung für die Leitung der Baumaßnahme wird mit sofortiger Wirkung einem anderen Tiefbau-Mitarbeiter übertragen.

 

Weiteres Vorgehen auf der Baustelle

Aufgrund des Bombenfundes wird unverzüglich das Gelände von Baustelleneinrichtungen, Baustoffteilen und Bodenmaterialien befreit, um die Kampfmitteluntersuchung zeitnah zu ermöglichen.

Das Baugebiet kann ab Mittwoch, 20. Juli 2005 auf weitere Kampfmittelbelastung untersucht werden.

Durch die notwendige Untersuchung wird nach heutigem Kenntnisstand eine Bauzeitverzögerung von ca. zwei Wochen verursacht, sofern der Kampfmittelbeseitigungsdienst unverzüglich seine Arbeit aufnimmt.

 

 

 

 

 

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Presseprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de