Ab Dienstag werden Formulare zur Feststellung der Steuerpflicht versandt
Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Magdeburg
Magdeburg.
Nachdem die Stadtverwaltung das Melderegister aktualisiert hat, erhalten alle in Magdeburg per 1. Juli 2005 gemeldeten Nebenwohnungsinhaber in der kommenden Woche erneut Post von der Stadtverwaltung. Der Finanzservice verschickt Schreiben mit einem sogenannten Vorerhebungsbogen. Damit soll zunächst ermittelt werden, wer als Inhaber einer Nebenwohnung tatsächlich zweitwohnungssteuerpflichtig ist.
"Dies ist noch kein Steuerbescheid!" stellt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper klar. "Wir fragen zunächst nach der Art der Zweitwohnung, damit am Ende nur diejenigen eine Steuerklärung ausfüllen müssen, die tatsächlich steuerpflichtig sind."
Grundsätzlich befreit von der Zweitwohnungssteuer sind
- Kleingärtner, die ihren Garten in einer Anlage nach Bundeskleingartengesetz haben
- Studenten, bei denen die gemeldete Zweitwohnung ein Kinderzimmer in der Wohnung bzw. im Haus der Eltern ist
- Inhaber, die die Nebenwohnung weitervermietet haben
- Inhaber von Nebenwohnungen, die gewerblich genutzt werden
- Mieter, die ihre Nebenwohnung vor dem 1. Juli 2005 aufgegeben und abgemeldet haben.
Mit den jetzt versandten Formularen will der Finanzservice zunächst ermitteln, welche Inhaber von Nebenwohnungen tatsächlich zweitwohnungssteuerpflichtig sind. "Wir vermuten, dass von den per 1. Juli 2005 noch gemeldeten 8.532 Inhabern von Nebenwohnungen.ca. 4.500 der Steuerpflicht unterliegen", schätzt Ob Dr. Lutz Trümper. Der Finanzservice bittet um Rücksendung der Formulare bis zum 31. August 2005. Erst danach werden Steuererklärungsformulare versandt, um die tatsächliche Höhe der Zweitwohnungssteuer zu ermitteln.
"Bei geringer Finanzkraft gibt es die Möglichkeit, die Steuerschuld zu stunden oder zu erlassen", macht das Stadtoberhaupt auf die sogenannten Billigkeitsmaßnahmen aufmerksam. Dies kann bereits mit den jetzt versendeten Formularen geltend gemacht werden.
Nach Rücksendung der Vorerhebungsbögen wird die Stadtverwaltung nur an die Inhaber einer Nebenwohnung einen Vordruck zur Steuererklärung senden, die tatsächlich steuerpflichtig sind. Wer das jetzt verschickte Formular nicht ausfüllt und zurückschickt, erhält Anfang September automatisch das Steuererklärungsformular. Mit ihm werden steuerpflichtige Inhaber von Nebenwohnungen aufgefordert, Angaben zur Größe der Wohnung und zur Höhe der Miete zu machen. Auf der Grundlage dieser Steuererklärungen ermittelt der Finanzservice die Höhe der Zweitwohnungssteuer, die mit einem Steuerbescheid festgesetzt wird. Die Steuerbescheide für das Jahr 2005 werden voraussichtlich ab Oktober 2005 versandt.
Für Rückfragen zur Zweitwohnungssteuersatzung stehen die Mitarbeiterinnen des Finanzservice unter den Rufnummern 540 27 62 (Frau Daniel) und 540 26 23 (Frau Hoser) zur Verfügung.
Hintergrund
Im vergangenen Mai hatte die Stadtverwaltung ca. 19.500 Schreiben an alle gemeldeten Inhaber von Nebenwohnungen in Magdeburg versandt und über die Einführung der Zweitwohnungssteuer informiert. Dabei wurde u.a. auf Vergünstigungen für Studenten, die ihren Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen hingewiesen.
Bis 30. Juni wurden 10.968 Nebenwohnungen ab- bzw. umgemeldet. In 1.803 Fällen wurde aus der Neben- eine Hauptwohnung. Knapp 1.000 Studenten machten von der Möglichkeit des Statuswechsels Gebrauch und erhalten dafür eine Prämie von 160 Euro, die in drei Raten gezahlt wird. Bedingung ist, dass sie mindestens zwei Jahre in Magdeburg wohnen.
Auf der Grundlage der Rückmeldungen hat der städtische Bürgerservice sein Melderegister aktualisiert. In den meisten Fällen war die bisher gespeicherte Nebenwohnung tatsächlich aufgegeben worden, ohne dass der Inhaber dies gemeldet hatte.
Anlage:
Schreiben des Oberbürgermeisters
Erhebungsbogen zur Feststellung der Steuerpflicht
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Frau / Herrn |
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Mustermann |
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Musterstr. |
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39000 Musterhausen |
FB 02 26.07.2005
Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnsitze in Magdeburg - Feststellung der Steuerpflicht
Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,
mit Schreiben vom 24.05.2005 hatte ich Sie auf eine mögliche Zweitwohnungssteuerpflicht hingewiesen und die Versendung von Steuererklärungen für den Juli 2005 angekündigt.
Aufgrund der Vielzahl von zweitwohnungssteuerbefreiten Nebenwohnsitzinhabern (Kinderzimmer bei den Eltern, Kleingärtner in Anlagen nach Bundeskleingartengesetz) habe ich mich entschieden, zunächst die Zweitwohnungssteuerbefreiung bzw. Zweitwohnungssteuerpflicht festzustellen und erst den verbleibenden zweitwohnungssteuerpflichtigen Einwohnern speziell auf ihre Fälle zugeschnittene Steuererklärungsvordrucke zuzusenden. Deshalb bitte ich zunächst alle Inhaber von Zweitwohnungen das Formular auf der Rückseite dieses Schreibens auszufüllen und bis zum 31. August 2005 an die oben angegebene Adresse zurückzusenden.
Nach Rücksendung des umseitigen Formulars erhalten Sie den Steuererklärungsvordruck, wenn sie steuerpflichtig sind. Diesen Vordruck erhalten Sie auch, wenn Sie das rückseitige Formular nicht zurücksenden.
Haben Sie Fragen zur Zweitwohnungssteuersatzung, wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice, Katzensprung 2, Zimmer 474 und 478/480. Dort stehen Ihnen Frau Daniel (Tel. 0391 5402 762) und Frau Hoser (Tel. 0391 5402 623) für Fragen gern zur Verfügung. Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuerpflicht oder zur Befreiung von der Zweitwohnungssteuer finden Sie auch im Internet auf der Seite www.magdeburg.de.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Trümper
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Aktenzeichen: |
14. |
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0000 |
Bitte bis 31.08.2005 abgeben. |
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Feststellung der Zweitwohnungssteuerpflicht für das Kalenderjahr 2005 |
Eingangsstempel
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Allgemeine Angaben |
Rufnummer für fernmündliche Rückfragen (freiwillig) |
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Name |
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Vorname |
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Titel, akademische Grade |
Geburtsdatum |
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Straße, Hausnummer der Hauptwohnung |
Postleitzahl, Ort der Hauptwohnung |
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Anschrift der Nebenwohnung in Magdeburg |
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Straße, Hausnummer, |
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ggf. Ergänzung um Wohnungsnummer oder ähnliches |
Postleitzahl |
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Ich bin nicht zweitwohnungssteuerpflichtig, weil...
Gründe bitte mit gesondertem Blatt aufführen / bitte unbedingt Nachweise beifügen
sie von ___________ bis _________ weitervermietet ist (bitte Mieter/Untermieter angeben).
sie seit dem ___________ nicht mehr von mir genutzt wird (bitte Gründe bzw. Nachweise beifügen).
sie seit dem ___________ ausschließlich gewerblich genutzt wird (bitte Nachweise beifügen).
sie ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern/Großeltern ist und ich kein vertragliches Nutzungsrecht habe. |
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Bei der Nebenwohnung handelt es sich um einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
Die Gartenlaube steht in einem Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Bitte Gemarkung, Flur und
Flurstücksnummer oder Straße, Hausnummer des Gartens oder Gartenweg / Plan und Parzellennummer angeben:
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Name der Kleingartenanlage: ______________________________________________________________________ |
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Ich bin/war zweitwohnungssteuerpflichtig und
bewohne/bewohnte die Nebenwohnung als und bezahle / bezahlte für die Nebenwohnung
Mieter / Untermieter / Nutzungsberechtigter Miete / Untermiete
Eigentümer / Miteigentümer. keine Miete.
Ich bewohne / bewohnte die Nebenwohnung allein. gemeinschaftlich.
Bei der Nebenwohnung handelt es sich um ein Einfamilienhaus eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
einen Bungalow eine Gartenlaube. |
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Ich beantrage die Stundung oder den Erlass der Zweitwohnungssteuer, weil ich:
aufgrund meines Einkommens (z.B. Schüler ohne eigenes Einkommen, Bafög-Empfänger o.ä.) die Zweitwohnungs-
steuer nicht, nicht in voller Höhe oder nicht in einem Betrag zahlen kann.
(Ein Antragsformular wird Ihnen mit der Steuererklärung zugeschickt. Bitte füllen Sie auch die Steuererklärung aus.) |
Unterschrift
Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Steueranmeldung nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Bei Abmeldung der Nebenwohnung mit dieser Erklärung wird Ihre Meldung an die Meldebehörde zur Fortschreibung des Melderegisters weitergeleitet.
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Ort, Datum, Unterschrift (ggf. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)
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