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Magdeburg, 29. Juli 2005
"Konzessionsmodell ist Beitrag zur Haushaltskonsolidierung!"
OB Dr. Trümper zu Vorwürfen des Landesrechnungshofes

Magdeburg.

 

 

Bei einem Pressegespräch hat Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper heute zu einzelnen Vorwürfen des Prüfberichtes zur Vergabe einer Baukonzession für den Neubau des Grubestadions, den der Landesrechnungshof der Stadt am 7. Juli übergeben hat, ausführlich Stellung genommen.

Dabei ging er insbesondere auf den Vorwurf der "Rechtswidrigkeit" sowie die Behauptung des Landesrechnungshofes, der Stadionneubau sei keine "öffentliche Aufgabe" ein. Darüber hinaus äußerte er sich zum Erfordernis einer sogenannten Notifizierung durch die EU-Kommission. Die ausführliche Stellungnahme zum Prüfbericht - für deren Erarbeitung die Stadt drei Monate Zeit hat - wird dem Stadtrat voraussichtlich im September vorliegen.

"Es gibt zum Neubau eines Fußballstadions in Magdeburg keine Alternative", stellte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper gleich zu Beginn der Pressekonferenz klar. "Dafür gibt es zwei Gründe:

  1. Die Mehrheit des Stadtrates hat dem Neubau in dieser Form zugestimmt und die Verträge sind unter Dach und Fach.
  2. Das alte Grube-Stadion war aus baulichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr nutzbar."

Dass "eine Landeshauptstadt aus Image-Gründen ein Länderspiel taugliches Stadion als öffentliche Aufgabe betrachtet", hat auch das Landesverwaltungsamt in einer ersten Erklärung zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes als "völlig vertretbar" eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund sei das gewählte Konzessionsmodell die kostengünstigste und risikoärmste Lösung für die Stadt.

 

Stadionbau als öffentliche Aufgabe

Auf den Vorwurf des Landesrechnungshofes, der Stadionneubau sei keine öffentliche Aufgabe, weil das Stadion künftig privat betrieben würde, entgegnet OB Dr. Lutz Trümper: "Der Stadionneubau ist schon allein deshalb eine öffentliche Aufgabe, weil die Gemeinden laut Gemeindeordnung die für ihre Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen - dazu gehören u.a. Sportstadien - bereitstellen müssen."

Demzufolge billigt die Gemeindeordnung den Einwohnern auch grundsätzlich zu, die öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden Vorschriften zu nutzen. Dieser Grundsatz wird mit der privaten Betreibung des Stadions nicht verletzt, wie u.a. der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier in seinem Grundsatzwerk "Recht der öffentlichen Sachen" begründet.

Die Stadt bleibt auch künftig Eigentümerin des Stadions. Lediglich die Betreibung wird einer privaten Gesellschaft - an der die Stadt beteiligt sein wird - übertragen. Keineswegs wird das Stadion allein für einen Fußballverein gebaut! "Wir bauen es natürlich für die Magdeburgerinnen und Magdeburger und für die Einwohner der Region. Für alle, die zu den Veranstaltungen im Stadion kommen - zu den Fußballspielen, Konzerten, Shows."

Zudem wird die lokale Wirtschaft von der Betreibung des Stadions profitieren, insbesondere Gastronomen und Caterer. "Selbstverständlich haben wir im Konzessionsvertrag sicher gestellt, dass das Stadion auch anderen Nutzern als dem 1. FCM diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt wird." Außerdem hat die Stadt das Recht zur mietfreien Nutzung des Stadions für fünf nichtkommerzielle Eigenveranstaltungen jährlich.

 

Zum Vorwurf der Rechtswidrigkeit

Der Landesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht festgestellt, die Vergabe einer Baukonzession für den Neubau eines Stadions sei "rechtswidrig", weil die Stadt Magdeburg "keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann" und eine "geordnete Haushaltswirtschaft" fehlt. Dazu hat bereits das Landesverwaltungsamt in einer ersten Stellungnahme festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nur eines von vielen Kriterien darstellt, um die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune zu beurteilen Das Land Sachsen-Anhalt schreibt den Kommunen vor, den Haushaltsausgleich spätestens im fünften, auf das letzte Finanzplanungsjahr zu realisieren. "Dies wird mit unserer aktuellen mittelfristigen Finanzplanung erreicht", stellt OB Dr. Trümper klar.

"Die Stadt Magdeburg setzt seit zwei Jahren ein striktes und konsequentes Haushaltskonsolidierungsprogramm um", so das Stadtoberhaupt. Allein die Personalkosten sind gegenüber 2003 um fast 25 Mio. Euro gesunken. Allerdings stehen den sinkenden Ausgaben auch sinkende Einnahmen, insbesondere aus den Zuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber. Allein die Schlüsselzuweisungen pro Einwohner sind von 671,39 Euro im Jahr 2000 auf 508,10 Euro in diesem Jahr gesunken, das entspricht 45,3 Mio. Euro.

"Das Landesverwaltungsamt hat die Konsolidierungsbemühungen der Stadt Magdeburg in einer ersten Stellungnahme zum Prüfbericht ausdrücklich anerkannt", unterstreicht OB Dr. Trümper. "Dies hat offensichtlich auch der Innenminister Sachsen-Anhalts so gesehen als er die Übernahme des Sportgymnasiums aus der Trägerschaft des Landes ausdrücklich als ‚nicht rechtswidrig‘ eingestuft hat."

Auch die Entscheidung für das Konzessionsmodell sei letztlich ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, so das Stadtoberhaupt. Durch die Kooperation mit einem privaten Partner entstehen für die Stadt Kosten von lediglich 14,8 Mio. Euro. Für weitere 16,1 Mio. Euro hat die Stadt eine sogenannte "garantiemäßige Darlehensbeitrittsverpflichtung" (ähnlich einer Bürgschaft) abgegeben. Sie wird (in Teilen oder in Gänze) nur fällig bei einer Insolvenz der Konzessionsgesellschaft. Darüber hinaus wird die Stadt - gemäß einer Auflage des Landesverwaltungsamtes - ihren Haushalt in diesem und im nächsten Jahr durch die Sondertilgung von Krediten im Wert von 40 Mio. Euro erheblich entlasten. Der Schuldenstand sinkt damit von rund 300 Mio. Euro Anfang 2005 bis zum 31.12.2006 auf 239 Mio. Euro - trotz Stadionneubau.

 

Notifizierung

Der Stadtrat hat am 10.06.2004 die Vergabe der Baukonzession u. a. unter dem Vorbehalt der Einholung einer beihilferechtlichen Genehmigung (Notifizierung) bzw. einer gutachterlichen Stellungnahme zur Entbehrlichkeit eines Notifizierungsverfahrens beschlossen. Die Stadt hat in einem Rechtsgutachten, das sowohl dem Landesverwaltungsamt als auch dem Landesrechnungshof vorliegt, nachgewiesen, dass eine Notifizierung nicht erforderlich ist.

Das gesamte Vertragswerk stand auch unter dem Vorbehalt dieser Klausel. Die Genehmigungsbehörde (LVA) hat sich die Rechtsauffassung der Stadt im Januar 2005 vom Wirtschaftsministerium bestätigen lassen. Erst mit dem Nachweis, dass alle Nebenbestimmungen der Genehmigung vom 22.09.2004 erfüllt sind, hat das LVA am 09.03.2005 der Stadt auf Wunsch der finanzierenden Bank die Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen bestätigt.

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat nach Vorlage eines aktuellen Statusberichtes und nach einer Beratung mit der Stadt am 26.07.2005 bestätigt, dass die seitens der Stadt "vorgetragene Rechtsauffassung zur Beihilfenfreiheit" im Zusammenhang mit Abriss, Aufbau und Betrieb des Stadions "nachvollziehbar" ist. "Letzte rechtliche Ungewissheiten" könnten nur durch ein Notifizierungsverfahren ausgeräumt werden. Dies einzuleiten sei "ausschließlich Sache der Stadt Magdeburg".

 

Fazit
Der Neubau eines Stadions in Magdeburg ist unabweisbar, weil das alte Grube-Stadion nur noch mit Sondergenehmigungen nutzbar war und es keine Alternative gleicher Größenordnung gibt. Das gewählte Betreibermodell ist in dieser Situation die kostengünstigste und risikoärmste Variante. Die Stadt Magdeburg kommt mit der Wahl dieses Modells sowohl ihre Verpflichtung zu sparsamem Wirtschaften als auch ihrer Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung nach. Die vollständige Finanzierung des Stadionneubaus aus dem städtischen Haushalt wäre deutlich teurer. Die Stadt hat keinerlei Zweifel an ihren bisherigen Rechtsauffassungen und wird deshalb kein Notifizierungsverfahren einleiten. Der Vorwurf der Rechtswidrigkeit des Landesrechnungshofes ist nachhaltig entkräftet.

 

Anlagen (Übersichten und Grafiken) können in der Pressestelle unter 540 27 69 abgefordert werden.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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