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Norden, 16. August 2005

Änderung der Verkehrsregelung in der Norddeicher Straße (B72)
Einbahnstraßenregelung beim Gymnasium ab 17.08.05

Die Arbeiten im Bereich der Bushaltestellen entlang der B 72 beim Gymnasium sind jetzt soweit fortgeschritten, dass der Fahrbahnbereich mehr als bislang in Anspruch genommen werden muss.

 

Ab Mittwoch, d. 17.08.2005 (morgens) ist der betreffende Bereich nur noch in Fahrtrichtung Ortsausgang befahrbar. Hier wird eine Einbahnstraßenregelung vorgenommen.

 

Der Verkehr aus Norddeich in Richtung Ortsausgang kann dann über den östlichen Seitenstreifen der B 72 fahren. Der Verkehr, der den betreffenden Bereich bislang in Richtung Norddeich befahren hat, wird ab Mittwoch über die Klosterstraße, den „Brummelkamp“ zurück zur B 72 geleitet.

 

Entsprechende Hinweisschilder in Richtung Norddeich werden aufgestellt, um den Verkehr entsprechend über die Klosterstraße zu führen.

 

Die Ampelanlage bei „Gitti´s Grill“ wird ausgeschaltet, da aus Richtung Markt kein Verkehr kommen kann und der Verkehrsfluss gefördert wird.

 

In der Klosterstraße wird in diesem Zusammenhang bereits ab Dienstag, d. 16.08.2005 auch auf der Westseite der Straße ein Haltverbot eingerichtet. Das Parken wird daher nur noch im Bereich gegenüber des Kirchenkreisamtes möglich sein.

 

Die Stadt Norden bittet die von der Verkehrsregelung betroffenen Anlieger um Verständnis, dass mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und Einschränkungen des Parkraumes zu rechnen ist. Auch der Busverkehr wird von der Verkehrsregelung betroffen sein.  

 

Um vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise wird gebeten.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauen & Verkehr der Stadt Norden, Am Markt 39, Herrn Carstens, Tel.: 04931 – 923 305

 



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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