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Verbote und Tipps im Kampf gegen die Geflügepest

19. August 2005

Reisenden ist es verboten, aus einer Reihe von asiatischen Ländern Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union einzuführen. Auf dieses Verbot im Kampf gegen die klassische Geflügelpest, die so genannte Vogelgrippe, weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin. Reisende könnten unbeabsichtigt den Erreger dieser Krankheit einschleppen. Die betroffenen Reiseländer sind Kambodscha, Kasachstan, Indonesien, Japan, Laos, Malaysia, Pakistan, Russland, Südkorea, Thailand, Vietnam, die Volksrepublik China einschließlich Hongkong.

Die Geflügelpest ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die in Tierbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen kann. Einige besonders pathogene Erregerstämme können auch für Menschen gefährlich sein. Damit kann die Krankheit die Gesundheit von Menschen und Tieren ernsthaft gefährden und zu schweren wirtschaftlichen Schäden bei den empfänglichen Tierarten führen.

Nach Mitteilung des Veterinäramtes wird der Seuchenerreger von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. In den betroffenen Reiseländern sollte deshalb auf direkte Tierkontakte oder den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sollten nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehrt werden, heißt es in der Mitteilung des Veterinäramtes.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer

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