Magdeburg.
Im Kampf gegen illegale Graffiti und Schmierereien verhängt das städtische Ordnungsamt seit einiger Zeit Ordnungsverfügungen zum Mitführungsverbot gegen stadtbekannte kriminelle Sprayer. "Das erweitert unsere Spielräume, illegale Graffiti einzudämmen, erheblich, zumal wir damit erstmals auch private Gebäude schützen können", erläutert der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz den verstärkten Einsatz dieses Rechtsmittels.
Durch die Verfügung ist es der Polizei und dem Stadtordnungsdienst möglich, verdächtige Personen zu kontrollieren und zu illegalem Sprayen geeignete Gegenstände, wie Farbdosen oder Schablonen sofort bei Feststellung sicherzustellen. Außerdem kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden, wenn die kontrollierte Person bereits wegen illegaler Graffiti auffällig geworden ist. "Wir müssen die Täter also nicht mehr auf frischer Tat ertappen, um gegen sie vorgehen zu können", so der zuständige Beigeordnete. "Durch ein Mitführungsverbot gegen polizeibekannte Sprayer werden potentielle Täter in die Schranken gewiesen. Wenn wir auf diese Weise illegale Schmierereien eindämmen können, profitieren davon auch Privateigentümer. Außerdem wird die Stadt insgesamt sauberer."
Der Einsatz von Mitführungsverboten ist Teil der städtischen Strategie zur Bekämpfung illegaler Graffiti und Schmierereien an öffentlichen und privaten Gebäuden. Mitführungsverbote werden ausschließlich gegen polizeibekannte Personen verhängt, die bereits mehrmals beim Sprayen von illegalen Graffiti oder Schmierereien festgestellt wurden. Die Ordnungsverfügung verbietet das Mitführen von zur Graffitiherstellung geeigneten Gegenständen (z.B. Spraydosen, Stifte, Skizzenvorlagen, u.ä.) während einer festgeschriebenen Tageszeit und über einen bestimmten Zeitraum. Grundlage dafür ist das Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Landes Sachsen-Anhalt.
In der Landeshauptstadt Magdeburg sind derzeit elf Personen bekannt, die bereits mehrfach wegen illegaler Graffiti belangt wurden. Bei acht Personen wurde bereits eine Anhörung zum Mitführungsverbot von Graffitigegenständen durchgeführt. Dabei haben fünf Personen von ihrem Äußerungsrecht Gebrauch gemacht.
Bisher wurden vier Ordnungsverfügungen vom Ordnungsamt gegen illegale Sprayer erlassen, von denen derzeit drei bereits bestandskräftig sind.
Für Nachfragen:
Holger Harnisch, Tel.: 540 40 40