Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 22. August 2005

"Schwarzarbeiter" überführt

Fachbereich Öffentliche Ordnung führt Gaststättenkontrollen durch

Bocholt (pd).

Am vergangenen Freitag, 19. August, führte die städtische Ordnungsbehörde zum fünften Mal in diesem Jahr in Bocholter Gastronomiebetrieben Kontrollen durch, um illegale Beschäftigung aufzudecken. Überprüft wurden sechs Lokale im gesamten Stadtgebiet mit vierzehn Wirten und Beschäftigten.

In vier Betrieben wurde die Behörde fündig.

In einem Schnellimbiss, der noch vor zwei Monaten ohne Beanstandung geführt worden war, sollte einer Anzeige zu Folge ein Arbeitslosengeld II-Empfänger arbeiten. Diese Aussage bestätigte sich. Ein 17-Jähriger wurde hier beim Gemüsereinigen in der Küche angetroffen. Obwohl er beim Bocholter Fachbereich Soziales Arbeitslosengeld II bezieht, hat er das durch diese Erwerbstätigkeit erzielte Arbeitseinkommen verschwiegen und behauptet, außer Kindergeld über keine weiteren Einnahmen zu verfügen. Er muss nun mit einem Strafverfahren wegen Leistungsbetruges rechnen.

Während in einem anderen Betrieb eine ausländische Thekenkraft ohne erforderliche Arbeitserlaubnis angetroffen wurde, bestand das gesamte Personal in zwei weiteren Imbissen lediglich aus wenigen, angeblich geringfügig beschäftigten Aushilfen. Ob dieses Personal, welches teilweise nur zwei Wochenstunden zu arbeiten vorgab, tatsächlich imstande ist, die gesamten Öffnungszeiten des jeweiligen Betriebes abzudecken, wird nun gesondert geprüft.

Bei zwei Betrieben, einer Schankwirtschaft und einer Pizzeria, gab es keine Beanstandungen.

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