Richtig wählen
23.08.2005 | Herten
Wer erhält welche Stimme?
Für alle, die zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl ihre Stimmen abgeben dürfen, aber auch für alle, die ob der Vielzahl der Wahlen inzwischen den Überblick über die Zahl der Stimmen und Stimmzettel verloren haben, gibt es hier in Kürze die wichtigsten Infos:
Jeder bekommt nur einen Stimmzettel, auf dem zwei Kreuze gemacht werden dürfen.
Die Erststimme wird an den Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises vergeben. Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, zieht in den Bundestag ein.
Das gilt jedoch nur für die erste Hälfte der Abgeordneten. Die andere Hälfte wird über die Zweitstimme gewählt.
Die Zweitstimme entscheidet über die von den Parteien zusammengestellten Landeslisten. Sie ist daher wichtiger als die Erststimme – denn durch die Zahl der Zweitstimmen entscheidet sich, wie viele Mandate jede Partei im Bundestag erhält.
Die Zweitstimmen werden mit einer bestimmten Methode („Hare-Niemeyer-Verfahren“) in Mandate umgerechnet. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren finden Sie z.B. unter http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html.
Die Bundestagswahl findet normalerweise alle vier Jahre statt. Wird der Bundestag jedoch aufgelöst, wie es in diesem Jahr der Fall ist, oder tritt der Verteidigungsfall ein, kann sich die Legislaturperiode verkürzen bzw. verlängern.
Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt in der Bundesrepublik nicht direkt durch die Bürger. Der Bundespräsident schlägt vielmehr einen Kandidaten vor, der dann durch den Bundestag gewählt wird. Sollte der Wunschkandidat des Bundespräsidenten keine Mehrheit erhalten, kann der Bundestag auch eine andere Person wählen.
Der Bundeskanzler bestimmt als Regierungschef die Leitlinien seiner Regierungspolitik und ernennt seine Minister selbst.
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



