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Magdeburg, 31. August 2005
Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren
Wahlen zum Deutschen Bundestag am 18. September 2005

Magdeburg.

Plakate und Aufsteller im Stadtgebiet verkünden seit Wochen: Am 18. September wird gewählt. Die organisatorischen Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren. Kreiswahlleiter Holger Platz berichtete heute vor Medienvertretern über den Organisationsstand.

 

Wahlbenachrichtigung und Wahlberechtigte

Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Das Wahlamt gibt bei Fragen dazu Auskunft.

In Magdeburg sind zur Bundestagswahl am 18. September 192.680 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlkreises Magdeburg eingetragenen Wahlberechtigten ist inzwischen abgeschlossen.

"Alle Wahlberechtigten müssten vom Wahlamt ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben", erklärt Werner Ley, der Leiter des städtischen Wahlamtes das Prozedere. "Sie enthält auch ein Merkblatt mit dem Hinweis, wo und wann die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich ist."

"Wer bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich unbedingt bis zum Freitag dieser Woche in der Briefwahlstelle melden", so Kreiswahlleiter Holger Platz. "Dort kann im Wählerverzeichnis geprüft werden, ob der Bürger verzeichnet ist. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 18. September nicht wählen", macht Holger Platz die Konsequenzen deutlich.

 

 

Briefwahl

In der Briefwahlstelle ist die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich - z. B. unter Verwendung der mit der Wahlbenachrichtigung versandten Anträge (den Brief bitte ausreichend frankieren), per Telefax unter 540 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer bei E-Mail ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle beantragt werden.

Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2 und ist telefonisch unter 540 29 93 bzw. 540 28 63 erreichbar. Sie ist montags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr (am 16. September zusätzlich von 13.00 bis 18.00 Uhr).

Briefwahl ist ab sofort auch direkt in der Briefwahlstelle möglich. Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nicht an Dritte ausgehändigt, auch nicht bei Vorliegen einer Vollmacht. Auch ein Wählen in Vertretung ist nicht möglich, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl (16. September 2005), 18.00 Uhr möglich. "Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden", erklärt Werner Ley. "Dies ist nur in der Briefwahlstelle am Katzensprung möglich."

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Wahlumschlag für den Stimmzettel
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.
  • einen roten Wahlbriefumschlag zur unentgeltlichen Rücksendung des

Wahlbriefes

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht. Bei Postversand empfiehlt sich die Aufgabe bis Donnerstag vor der Wahl (15. September 2005).

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn ausreichend frankieren.

 

 

 

Anzahl der Stimmen und Stimmenverteilung

Die Wahllokale im Stadtgebiet sind am 18. September von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem der 158 Wahllokale die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben sollen, ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung verzeichnet. "Nur in diesem Wahllokal können die Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, denn nur dort sind sie im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Kreiswahlleiter Holger Platz ein wichtiges Detail.

Zur Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine Stimme kann er einer Person (Erststimme) geben, die andere einer Partei (Zweitstimme).

Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr durch die Wahlvorstände. "Die Auszählung ist übrigens öffentlich", erklärt Wahlleiter Holger Platz. "Ich lade deshalb alle interessierten Bürger ein, die Auszählung der Stimmen in ihrem Wahllokal zu verfolgen."

 

Broschüre beschreibt Wahlverfahren

"Allgemeine, freie und gleiche Wahlen sind erster Ausdruck der Demokratie und Grundstein der Freiheit eines Staates", macht Kreiswahlleiter Holger Platz scheinbare Selbstverständlichkeiten bewusst. "Der Blick in die Geschichte lehrt, dass dies nicht immer so war und dass das Wahlrecht ein kostbares Gut ist."

Anlässlich des Stadtjubiläums hat das Amt für Statistik, das in der Stadtverwaltung für allgemeine Wahlen zuständig ist, eine kleine Broschüre rund um die Wahlen seit der Zeit des "Norddeutschen Bundes" bis zur ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl 1990 herausgebracht. Die Geschichte der Wahlen spiegelt auch ein Stück Geschichte der Stadt Magdeburg.

Mit Texten, Bildern und Zahlen versucht das Heft "Von Wahlmännern und fliegenden Wahlurnen" die Atmosphäre rund um die Wahlen in mehr als einem Jahrhundert lebendig werden zu lassen. Das Heft umfasst 36 Seiten und ist gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro im Amt für Statistik, Julius-Bremer-Str. 10 erhältlich.

 

 



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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