Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 02. September 2005

Ansturm auf Briefwahl

Lange Schlangen vor dem Bocholter Wahlamt

Bocholt (pd).

Einen wahren Ansturm auf die Briefwahl hat es seit der endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Bundestagswahlen am 18. September 2005 zuzulassen, beim Wahlamt in Bocholt gegeben.

Am Dienstag sind die Stimmzettel eingetroffen. Seitdem haben die Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, zu dem auch das Wahlamt zählt, über 3.500 Wahlscheine ausgestellt und versandt.

"Das hat es in dieser komprimierten Form noch nicht gegeben. Unter anderem liegt es an der verkürzten Zeit, die uns in diesem Jahr zur Verfügung steht. Alles deutet zudem auf eine hohe Wahlbeteiligung hin", erläutert Fachbereichsleiter Klaus Kaiser.

"Auch der Termin trägt sein übriges dazu bei", ergänzt Wahlleiter Heinz-Josef Nienhaus. "Viele Bocholter fahren just in dieser Zeit auf Kegeltour, andere, zumeist ältere Bürger nutzen die Zeit außerhalb der Ferien für den Jahresurlaub." 

Briefwahl ist auch weiterhin möglich. An die Erteilung eines Wahlscheines sind bestimmte Voraussetzungen gebunden.

  • Ein Wahlschein wird grundsätzlich nur auf Antrag erteilt, und zwar an einen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten.
  • Der Antrag kann schriftlich (er ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt) oder persönlich im Wahlamt (bitte unbedingt den Personalausweis mitbringen) gestellt werden. Fernmündlich, also telefonisch, geht es nicht.
  • Wer den Antrag für seinen Ehegatten oder eine andere Person stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist; der Nachweis kann nur durch schriftliche Vollmacht geführt werden. Die Vollmacht gilt aber nur für die Beantragung, mitgegeben werden dürfen die Wahlunterlagen dann trotzdem nicht!

Beantragt werden kann Briefwahl entweder persönlich im Wahlamt, schriftlich per Post, per E-Mail oder über das zu dieser Bundestagswahl neu überarbeitete Formular, das den Ablauf im Wahlamt noch beschleunigt, in dem die Daten aus dem Formular direkt ins Wahlprogramm einfließen.

- Öffnungszeiten des Wahlamtes -

Das Wahlamt steht weiterhin täglich von 8 - 17 Uhr, am Donnerstag bis 19 Uhr, am Freitag bis 12.30 Uhr und am Samstag von 10 - 13 Uhr für Auskünfte und Rückfragen unter den Telefonnummern 0 28 71 95 33 24 und 0 28 71 95 32 06 zur Verfügung.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Heinz-Josef Nienhaus, Wahlamt, 02871/953-324