Nachdem die Stadtverwaltung das Melderegister aktualisiert und eine Vorerhebung zur Feststellung der Steuerpflicht vorgenommen hat, erhalten alle in Magdeburg per 1. Juli 2005 gemeldeten Nebenwohnungsinhaber in dieser Woche erneut Post von der Stadtverwaltung. Der Finanzservice verschickt die Steuererklärungsformulare für die Ermittlung der Höhe der Zweitwohnungssteuer.
Der Finanzservice hat im Sommer Vorerhebungsbögen an alle Inhaber von Nebenwohnungen versandt hat, um zu ermitteln, welche Inhaber von Nebenwohnungen tatsächlich zweitwohnungssteuerpflichtig sind. Nach Auswertung der Rücksendungen werden Steuererklärungen an 1600 Nebenwohnungsinhaber, die zweitwohnsitzsteuerpflichtig sind, verschickt. Weitere 4500 Formulare gehen an die Inhaber von Nebenwohnungen, die auf die Vorerhebung nicht reagiert, also den Bogen nicht zurückgesandt haben.
"Dies ist noch kein Steuerbescheid!" stellt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper klar. Mit dem Steuerklärungsformular, um dessen Rücksendung der Bereich Finanzservice innerhalb eines Monats bittet, werden steuerpflichtige Inhaber von Nebenwohnungen aufgefordert, Angaben zur Größe der Wohnung und zur Höhe der Miete zu machen. Auf der Grundlage dieser Steuererklärungen ermittelt der Finanzservice die Höhe der Zweitwohnungssteuer, die mit einem Steuerbescheid festgesetzt wird. Die Steuerbescheide für das Jahr 2005 werden voraussichtlich ab Anfang November 2005 versandt. "Bei geringer Finanzkraft gibt es die Möglichkeit, die Steuerschuld zu stunden oder zu erlassen", macht das Stadtoberhaupt auf die sogenannten Billigkeitsmaßnahmen aufmerksam.
Für Rückfragen zur Zweitwohnungssteuersatzung stehen die Mitarbeiter des Finanzservice unter den Rufnummern 540 25 93 (Herr Thomas) und 540 25 75 (Herr Simon) zur Verfügung.
Hintergrund
Im vergangenen Mai hatte die Stadtverwaltung ca. 19.500 Schreiben an alle gemeldeten Inhaber von Nebenwohnungen in Magdeburg versandt und über die Einführung der Zweitwohnungssteuer informiert. Dabei wurde u.a. auf Vergünstigungen für Studenten, die ihren Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz machen, hingewiesen.
Bis 30. Juni wurden 10.968 Nebenwohnungen ab- bzw. umgemeldet. In 1.803 Fällen wurde aus der Neben- eine Hauptwohnung. Knapp 1.000 Studenten machten von der Möglichkeit des Statuswechsels Gebrauch und erhalten im Rahmen der Aktion "Magdeburger werden, studieren und kassieren!" dafür eine Prämie von 160 Euro, die in drei Raten gezahlt wird. Bedingung ist, dass sie mindestens zwei Jahre in Magdeburg wohnen.
Auf der Grundlage der Rückmeldungen hat der städtische Bürgerservice sein Melderegister aktualisiert. In den meisten Fällen war die bisher gespeicherte Nebenwohnung tatsächlich aufgegeben worden, ohne dass der Inhaber dies gemeldet hatte.
An die Inhaber von Nebenwohnungen, für die der Vorerhebungsbogen eine Zweitwohnungssteuerpflicht ergeben hat bzw. die Nebenwohnungsinhaber, die nicht reagiert haben, werden nun insgesamt 6100 Steuererklärungsformulare verschickt. Nebenwohnungsinhaber, deren Vorerhebung keine Steuerpflicht ergeben hat (z.B. Nebenwohnung ist weitervermietet oder Kleingärtner, die ihren Garten in einer Anlage nach Bundeskleingartengesetz haben), erhalten die Steuererklärungen nicht zugesandt.