Bestattung von Heimtieren
Magdeburg.
Die EU-Verordnung Nr. 1774/2002 regelt unter anderem die Beseitigung von gestorbenen Heimtieren. Danach war es bisher nicht mehr gestattet, gestorbene Heimtiere auf eigenem Grund und Boden zu begraben, was insbesondere bei Kleintierhaltern zu Irritationen und Unverständnis geführt hat. Da auch die Landesbehörden Sachsen-Anhalts bisher keine Ausnahmeregelung geschaffen haben, hat Magdeburgs Oberbürgermeister jetzt durch eine Allgemeinverfügung zur Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben eine Regelung in Kraft gesetzt, die Klarheit und Rechtssicherheit schafft.
Demnach dürfen einzelne tote Heimtiere, darunter zählen Hunde, Katzen, Kleinnager und Vögel, die nicht gewerbsmäßig gehalten worden sind, auch durch Vergraben beseitigt werden. Dafür werden Regeln benannt und auch darauf verwiesen, dass ein Tierfriedhof genutzt werden kann.
Prinzipiell haben Magdeburger Heimtierhalter die Wahl, das EU-weit geregelte Verfahren mit einer Verbrennung der Tiere oder die Möglichkeit der Allgemeinverfügung zu nutzen.
Eine gesonderte, kostenpflichtige Erlaubnis für das Vergraben von gestorbenen Heimtieren durch die Stadtverwaltung ist nicht erforderlich. Interessierte finden die zitierte Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 22 vom 27. Juli 2005 S. 276 und im Internet unter www.magdeburg.de (Bürgerportal → Aktuelles und Service → Amtsblätter).
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