Aktuelles

Nachrichten

[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Druckansicht]
[zurück]

Leverkusen, 28. September 2005

„Begleitetes Fahren ab 17“ jetzt möglich

Die Verordnung über die Teilnahme des „Begleitenden Fahrens ab 17“ tritt am Mittwoch, 28.September in Kraft. Somit kann ab 16,5 Jahren mit der Ausbildung in einer Fahrschule für die Fahrerlaubnis-klasse B in Nordrhein-Westfalen begonnen werden.

 

17-jährige Jugendliche dürfen nach bestandener Fahr-prüfung der Klasse B diese Fahrzeuge mit einem Begleiter, der in der Prüfbescheinigung eingetragen ist, fahren.

 

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung, die zum Fahren mit Begleiter berechtigt, gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden.

 

Der Führerscheinantrag ist im Fachbereich Straßenverkehr zu stellen. Weitere Fragen beantwortet der Fachbereich Straßenverkehr, Führerscheinstelle. Telefonisch werden Auskünfte erteilt unter 0214/406 3612 /-3614 oder 3618.



[Zurück]

Stadt Leverkusen - Pressestelle, Haus-Vorster Str. 8, 51379 Leverkusen, Telefon: (0214) 406-8861 - Telefax: (0214) 406-8862 Mail: presse@stadt.leverkusen.de

Die Pressestelle "Stadt Leverkusen" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de