Magdeburg.
Einmal im Jahr tagt die Dienstberatung des Oberbürgermeisters in den nach 1990 eingemeindeten Ortsteilen. Heute waren die Beigeordneten zu Gast in Randau/Calenberge. Ortsbürgermeister Günter Kräuter nutzte die Gelegenheit, um aktuelle Sorgen der Bewohner beider Ortsteile anzusprechen und konnte einige Probleme vor Ort klären. So ist die Kostenübernahme für den Wasseranschluss des Steinzeithauses in Randau gesichert. Das Brückengeländer am Ortseingang muss erneuert werden - falls die Finanzierung gesichert werden kann, werden dort noch im Herbst Leitplanken gesetzt.
Kritik gab es zur Beschilderung des Elberadweges. Radfahrer finden das Zentrum Magdeburgs bislang nicht deutlich genug ausgezeichnet, der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Werner Kaleschky sagte eine kurzfristige Prüfung zu. Ebenfalls kritisiert wurden Risse in der Deckschicht des Elberadweges, sie werden bereits repariert, die Arbeiten werden - je nach Witterung - bis ins kommende Frühjahr fortgesetzt. Zur Frage, ob im Baggerloch gebadet und in unmittelbarer Nähe geparkt werden darf, sagte der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz eine kurzfristige Ortsbegehung zu, um die Angelegenheit zu prüfen. Zu den angesprochenen Rissen im Elbdeich konnte Holger Platz Entwarnung geben, was die Standfestigkeit der Deiche angeht - sie wird durch die Oberflächenmängel nicht beeinträchtigt. Hier gibt es Meinungsverschidenheiten zwischen dem Hochwasserbetrieb des Lndes und dem Auftragnehmer, die zunächst ausgeräumt werden müssen, bevor die Reparatueren fortgesetzt werden können.
Der Wunsch der Ortsteilbewohner nach Wechsel der Ortsvorwahl - die ehemals zu Schönebeck gehörenden Orte haben weiterhin die 03928 - wird sich nicht erfüllen. Nach Auskunft der Telekom ist ein Wechsel nicht möglich. Die Beigeordnetenrunde versprach zu prüfen, ob künftig im Anhang zum Magdeburger Telefonbuch beide Ortsteile aufgenommen werden, damit auch diese Teile Magdeburgs verzeichnet sind.
Umgestaltung des Ambrosiusplatzes
Ab November wird der Ambrosiusplatz in Sudenburg neu gestaltet. Die Bauarbeiten, die mit Fördermitteln aus dem Programm "Stadtumbau Ost" finanziert werden, sollen im Mai kommenden Jahres abgeschlossen werden.
Sudenburg wurde 1867 mit der Stadt Magdeburg vereinigt. 1875 entstand in der Mitte des zentralen Platzes - ehemals Marktplatz - die Ambrosiuskirche an der Stelle eines kleineren Kirchgebäudes. Die Kirchhofstraße betont die Achse von der Ambrosiuskirche zur Friedhofskapelle. Diese besondere städtebauliche Komposition soll durch die Umgestaltung weiter ausgebaut werden. Die der Umgestaltung zugrunde liegende Planung beinhaltet die Sanierung des Ambrosiusplatzes unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte.
Der dichte Gehölzbestand im unmittelbaren Kirchenbereich wird entfernt. Die Kirche wird freigestellt. Die Pflanzbeete und Baumstandorte sind symmetrisch angeordnet. Die Gliederung der Platzfläche wird aufgenommen und im Norden und Süden durch die Anordnung der Stellplätze ergänzt. Die Aufteilung erfolgte unter Berücksichtigung der historischen Baumstandorte. Die beiden großen Bäume auf dem Vorplatz bleiben erhalten und die ursprüngliche Geländemodellierung in diesem Bereich wird neu ausgeformt. Die anderen Bäume werden gefällt, die Genehmigung vom Umweltamt liegt vor.
Der Vorplatz der Kirche wird an die vorhandene Höhensituation und den bereits fertig gestellten Haltestestellen- und Fußwegbereich angepasst. Der gepflasterte Traufstreifen entlang der Gebäude in der Halberstädter Straße wird aufgenommen und über den Ambrosiusplatz geführt. Es werden Stellplätze beidseitig der Kirche angeordnet - die Anordnung erfolgt unter Berücksichtigung der historischen Baumstandorte, im Bereich der bereits vorbereiteten Bordabsenkungen. Die Oberflächenbefestigung der Gehwege erfolgt durch Kalkstein-Mosaikpflaster. Die Bereiche zwischen den Gehwegen und der Kirche , sowie Teilflächen auf dem Kirchvorplatz werden mit Kleinsteinpflaster, Granit, befestigt.
Die Entwässerung der Gehwege erfolgt, wie vorhanden, durch Straßenabläufe über die vorhandenen Entwässerungssysteme in das städtische Mischwassernetz. Die Platzfläche vor der Kirche wird über eine Pendelrinne und Hofabläufe entwässert. Die Pumpe wird ebenfalls über einen neu herzustellenden Ablauf an das Entwässerungsnetz angeschlossen. Hochbeete und Einfassungen auf dem Vorplatz der Kirche werden abgebrochen und entsorgt. Neue Vegetationsflächen entstehen im Bereich der vorhandenen Bäume. Es werden Bänke ohne Rückenlehne vor der Kirche aufgestellt. Im Bereich des Vorplatzes vor der Kirche werden für Fahrräder Anlehnbügel aus Stahl ortsfest eingebaut. Zum Schutz der neu errichteten Anlagen werden Rabattengeländer aus Stahl, passend zu den Fahrradständern und Bänken, eingebaut.
B-Plan "Wasserwerk Buckau"
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Hinweise und Anregungen müssen abgewogen werden. Die Verwaltung schlägt vor, ihnen teilweise zu folgen. Entscheiden muss darüber der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr. Im Anschluss soll der B-Plan vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
Straßenname
Die Benennung einer Stichstraße vom Werner-von-Siemens-Ring als Karl-Miele-Straße soll aufgehoben werden. Entscheiden muss darüber der Stadtrat, die entsprechende Vorlage der Verwaltung wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen beraten.
1994 beschloss der Stadtrat die Benennung der Carl-Miele-Straße. In der Begründung wurde die firmengeschichtliche Beziehung des einzigen Anliegers, der Firma Miele, und die ansonsten vorzunehmende Adressierung zum Werner-von-Siemens-Ring hervorgehoben. Die von der Firma Miele 1994 geweckte Hoffnung auf Schaffung weiterer Arbeitsplätze, die mit der geforderten Namensgebung unterstützt werden sollte, erfüllte der Haushaltsgerätehersteller nicht. Zwischenzeitlich hat die Firma Miele im Juli 2004 die Tätigkeit am Standort Magdeburg eingestellt. Die Kunden in der Region Magdeburg werden seither von der Niederlassung in Potsdam betreut. Weitere Anlieger in der Stichstraße gab und gibt es bisher nicht. Eine Benennung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie einer eindeutigen Adressierung der Anlieger ist für diese Stichstraße gegenwärtig nicht erforderlich.
Erneuerung der Dorfstraße in Alt-Olvenstedt
Voraussichtlich ab 7. November wird die Dorfstraße in Alt-Olvenstedt im zweiten Teilbereich erneuert. Die Bauarbeiten dauern ca. 8 Wochen.
Die Dorfstraße liegt im Nord-Westen der Landeshauptstadt Magdeburg im Ortsteil Alt Olvenstedt. Der Ausbauabschnitt mit einer Länge von 182,27 m wird im Westen durch den Stephan-Schütze-Platz und im Osten durch die Schulzentorstraße bzw. Kurze Gasse begrenzt. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Erneuerung der Fahrbahn und Gehwege einschließlich der Beleuchtungsanlage sowie der Leitungen für Regen- und Schmutzwasser vorgesehen. Die Dorfstraße ist aufgrund ihres Charakters als Anliegerstraße in das Siedlungsstraßenprogramm der Stadt Magdeburg aufgenommen wurden. An der vorhandenen Trassierung der Fahrbahn wurden keine Veränderungen vorgenommen. Die Ausbildung der Bordanlagen erfolgt in Anlehnung an die vorhandene Bordanlage.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der engen Bebauung sind gleichbleibende Fahrbahn- und Gehwegregelbreiten nicht realisierbar. Die Fahrbahnbreiten schwanken zwischen 3,80 m und 6,30 m. Gleiches gilt für die Gehwege bzw. die Seitenbereiche, die eine Breite von 0,75 m bis 1,60 m aufweisen. Mit der Erneuerung der Dorfstraße werden die Bordausrundungen der Kreuzungsbereiche und Straßeneinmündungen ausgebaut. Die Bordanlage wird in Naturstein-Granit hergestellt. In den Kreuzungsbereichen und Nebenanlagen wird Natursteinpflaster eingesetzt. Die Fahrbahn erhält eine Bitumenschicht.
Vor dem Ausbau der Fahrbahn wird im Planungsabschnitt ein neuer Regenwasserkanal durch den Städtischen Abwasserbetrieb Magdeburg verlegt. Im Zuge des Fahrbahnausbaus werden neue Straßenabläufe gesetzt. Im Zusammenhang mit dem Straßenausbau erfolgt zudem der Neubau der Straßenbeleuchtung. Die vorhandenen Verkehrszeichen und Straßenbeschilderungen werden gesichert und wieder aufgestellt. Durch die Städtischen Werke Magdeburg erfolgt eine Erneuerung der Versorgungsleitungen. Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 5. Juni 2001 wurde darüber informiert, das die Baumaßnahme entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung beitragspflichtig ist. Dabei fand das Bauvorhaben eine mehrheitliche Zustimmung.
Neufassung der Straßenreinigungssatzung
Die Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Magdeburg wurde überarbeitet. Dabei wurden gesetzliche Änderungen berücksichtigt sowie neu gewidmete Straßen aufgenommen. Für einige Straßen hat sich die Reinigungsklasse geändert. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen muss der Stadtrat die geänderte Satzung beschließen.
Änderung der Abfallgebührensatzung
Die Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg wird vorgelegt, da die zurzeit gültigen Abfallgebühren für den Kalkulationszeitraum 2005 kalkuliert sind. Mit Ablauf dieses Kalkulationszeitraumes ist die Vorlage einer neuen Gebührenkalkulation erforderlich. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen muss der Stadtrat die geänderte Satzung beschließen, danach tritt sie in Kraft.
In die Kalkulation fließen die Planzahlen für das Wirtschaftsjahr 2006, die Schätzung der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2005 und die Schätzung der Entwicklung der Abfallmengen und des Behältervolumens für das Jahr 2006 ein. Für den neuen Kalkulationszeitraum wurde ein Jahr (2006) festgesetzt.
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb schlägt folgende Änderungen vor:
Die Gebühren für die regelmäßige Restabfall- und Bioabfallabfuhr werden gegenüber dem Jahr 2005 nicht geändert. Die Gebühren für Sperrmüllcontainer sowie für Container für Garten- und Parkabfälle werden gegenüber dem Jahr 2005 nicht geändert.
Magdeburger, die an die regelmäßige Abfallentsorgung angeschlossen sind, können die Sonderregelungen im Kleinannahmebereich weiter in Anspruch nehmen. Für die einmalige Anlieferung von Abfällen pro Tag und Haushalt (außer Asbest, Altreifen, außer Garten- und Parkabfälle) bis zu einer Menge von einem halben Kubikmeter werden keine Gebühren. Für die Anlieferung von Garten- und Parkabfällen erfolgt bis zu einer Menge von einem Kubikmeter keine Gebührenerhebung.
Neu aufgenommen werden mussten Regelungen zur Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die Stadt richtet auf den Abfallentsorgungsanlagen Sammelstellen für Altgerätegruppen ein. Hier können Altgeräte aus privaten Haushalten von Endnutzern und Vertreibern unentgeltlich angeliefert werden. Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte und Elektrogeräte können von privaten Haushalten auch weiterhin über die Sperrmüllabfuhr angemeldet werden.
Die Gebühren für die Selbstanlieferung von zugelassenen Abfällen ändern sich auf der Deponie für das Jahr 2006 wie folgt:
Abfallart |
Vorgeschlagene Gebühr |
Bisherige Gebühr |
|
Masse (t) |
Masse (t) |
Sperrmüll |
68,30 EUR |
118,70 EUR |
Garten- und Parkabfälle |
42,00 EUR |
101,30 EUR |
Straßenkehricht |
129,70 EUR |
69,90 EUR |
Baustellenabfälle |
94,25 EUR |
90,10.EUR |
Bodenaushub, Bauschutt |
80,40 EUR |
48,00 EUR |
Schlammige Stoffe, Baggergut |
80,40 EUR |
57,95 EUR |
Sonstige Restabfälle aus Sortier- und Verwertungsanlagen |
129,70 EUR |
107,50 EUR |
Sonstige Abfälle |
129,70 EUR |
121,20 EUR |
Asbestabfälle |
80,40 EUR |
76,70 EUR |
Verkehrsströme nach Maut-Einführung
Nach Einführung der Maut hat das Stadtplanungsamt auf dem Magdeburger Ring sowie an Hauptverkehrs- und Einfallstraßen Verkehrszählungen vorgenommen, um zu prüfen, ob diese Straßen als Ausweichstrecken genutzt werden. Die vorliegenden Zählergebnisse zeigen, dass sich im Jahr 2005 mit der Einführung der LKW-Maut auf den Bundesautobahnen im Bereich des Magdeburger Rings der Schwerverkehrsanteil erhöht hat. Ein Teil der Erhöhung kann aber auch aus der zunehmenden Verlagerung von Transporten von der Schiene auf die Straße und aus der positiven Entwicklung der Industrie- und Gewerbegebiete in der Landeshauptstadt Magdeburg und in den angrenzenden Gemeinden (Gewerbegebiete Osterweddingen und Barleben) resultieren. Eine zusätzliche Einbeziehung von Straßen im Stadtgebiet (Magdeburger Ring) in die Mauterfassung sollte nicht angestrebt werden. Zu vermuten ist, dass bei solch einer Lösung ein noch stärkerer Verlagerungsprozess auf andere Hauptnetzstraßen oder auch auf Nebennetzstraßen erfolgt und dass damit noch größere Probleme für die Bevölkerung entstehen.
Für Rückfragen: Tel. 540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Sitzung sind ab morgen im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de einsehbar.