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Magdeburg, 19. Oktober 2005
Kinder bei Tagesmüttern sind künftig unfallversichert

Magdeburg.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz wird ausgebaut, künftig sind auch Kinder in Tagespflegestellen bzw. bei Tagesmüttern gegen Unfälle gesichert, so informiert das Bundessozialministerium.

Bisher beschränkte sich der Unfallversicherungsschutz auf Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten.

Der Versicherungsschutz ist kostenlos. Dieser besteht kraft Gesetzes mit dem Besuch einer Tagespflegestelle. Das bedeutet, einer besonderen Anmeldung bei den zuständigen Landesunfallkassen durch die Eltern bedarf es nicht. Im Falle eines Unfalls besteht Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung - von der Heilbehandlung über Rehabilitation bis zu Rentenleistungen bei dauerhaften Gesundheitsschäden.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist, dass die Tagespflegeperson beim Träger der örtlichen Jugendhilfe registriert ist. Dadurch werden Mindestanforderungen an Eignung, Sachkompetenz und Räumlichkeiten sichergestellt.

Die Regelung ist Teil des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes, das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist.

 

 

 



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