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Rechte und Pflichten Geringfügiger Beschäftigungen

400 € Minijobs - 800 € Niedriglohn-Jobs

21. Oktober 2005. Seit der gesetzlichen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse bis 400 € („Minijobs") und der Beschäftigungen in der neuen Gleitzone bis 800 € („Niedriglohn-Jobs")ist die Zahl der geringfügig Beschäftigungsverhältnisse bundesweit auf mehr als 7 Millionen angestiegen. Die überwiegende Zahl der geringfügig Beschäftigten sind dabei immer noch Frauen. Nicht nur die Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt. Auch der Informationsbedarf zu diesen Arbeitsverhältnissen ist seit den Gesetzesänderungen unvermindert hoch. Die Regionalstelle Frau & Wirtschaft und die Gleichstellungsstelle der Stadt Borken bieten allen interessierten Frauen die Möglichkeit, sich an einem Informationsabend zu Rechten und Pflichten geringfügig beschäftigter Frauen über die wesentlichen Aspekte dieser Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 26. Oktober von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr im Rathaus Borken im kleinen Sitzungssaal.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Unterschiede zwischen geringfügigen Beschäftigungen in Betrieben und Privathaushalten, Abgaben und Ansprüche in punkto Sozialversicherung, kurzfristige Beschäftigungen und die Regelungen innerhalb der neuen Gleitzone. Weitere Themen sind arbeitsrechtliche Bestimmungen zu Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüchen, Arbeitszeitberechnungen oder Kündigungen. Die Juristin Rosemarie Braunnagel-Fürstenau wird die häufigsten Fragestellungen an praktischen Beispielen erläutern, die je nach Anliegen der Teilnehmerinnen auch vertieft werden können. Im Rahmen der Veranstaltung wird zudem die aktuelle Broschüre zu sozial-, steuer- und arbeitsrechtlichen Grundlagen geringfügiger Beschäftigungen vorgestellt.

Die Veranstaltung richtet sich an Frauen, die in Betrieben oder Privathaushalten als geringfügig Beschäftigte oder Saison- und Aushilfskraft angestellt sind, die die Aufnahme einer solchen Tätigkeit planen oder die neben einer Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung ausüben sowie an interessierte ArbeitgeberInnen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten. Regionalstelle Frau und Wirtschaft, Tel.: 02562/25774 und E-Mail: team@regionalstelle-fuw.de oder Gleichstellungsstelle Stadt Borken Tel.02861/939297.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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Kontakt

Stadt Borken
Büro des Bürgermeisters
- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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