Magdeburg.
Heute hat der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz im Auftrage des Oberbürgermeisters 14 Naturschutz-beauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg berufen und ihnen ihre Bestellungsurkunden sowie Dienstausweise übergeben.
Ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte sind Bürger, die bislang als Naturschutzhelfer ehrenamtlich für die untere Naturschutzbehörde im städtischen Umweltamt tätig waren. In der novellierten Fassung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom Juli 2004 war der Begriff des "ehrenamtlichen Naturschutzhelfers" jedoch nicht mehr enthalten.
Für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Naturschutzhelfer fehlte damit die rechtliche Grundlage. Dies war für die fachliche Arbeit der Naturschutzbehörde misslich, da sie auf die Unterstützung durch ehrenamtlichen Helfer angewiesen ist, z.B. für Recherchen hinsichtlich des Vorkommens bestimmter Arten. Außerdem engagieren sie sich in der naturschutzbezogenen Jugendarbeit. Um die Kontinuität zu sichern, nutzt die Landeshauptstadt die Möglichkeit des naturschutzgesetzes, Naturschutzbeauftragte zu benennen.
Voraussetzung für die Bestellung zum Naturschutzbeauftragten ist die Orts- und die erforderliche Sachkenntnis. Bei den jetzt berufenen Naturschutzbeauftragten handelt es sich um ausgewiesene Experten z.B. bezüglich des Biberschutzes, der Ornithologie oder der Fledermäuse.
Ordnungsrechtliche Kompetenzen sind mit diesem Ehrenamt nicht verbunden. Die Bestellung erfolgt durch die zuständige untere Naturschutzbehörde (Umweltamt) im Einvernehmen mit der oberen Naturschutzbehörde (Landesverwaltungsamt).