Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 26. Oktober 2005

Fördertopf für Kleinkläranlagen wird zugeklappt

Stichtag 31. Dezember 2005

Bocholt (pd).

Wer seine Kleinkläranlage umbauen oder eine Regenwasseranlage installieren will, muss sich beeilen. Diese Maßnahmen werden nur noch bis zum 31. Dezember 2005 vom Land gefördert. Das Gleiche gilt für Dachbegrünungs- sowie Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen.

Anträge für Zuschüsse aus dem Programm "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW" müssen bis Jahresende bei der Bezirksregierung vorliegen. Vorab muss die Stadtverwaltung Bocholt die Unterlagen prüfen und bearbeiten (Tel. 02871/953-403). Antragsformulare sind bei der Stadt erhältlich.

Entsiegelungsmaßnahmen werden mit 15 Euro/qm entsiegelter Fläche, Versickerungsmaßnahmen mit 15 Euro/qm neu gestalteter Versickerungsfläche gefördert. Für Dachbegrünung gibt es pro qm 15 EUR, für den Einbau einer Regenwassernutzungsanlage bis zu 1.500 EUR pro Anlage, wenn diese auch für häusliche Zwecke genutzt wird. Für die Verbesserung der Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen werden 375 EUR pro angeschlossenem Bewohner gezahlt.

Bei vorzeitigem Baubeginn entfällt die Förderung. Auf einen positiven Nebeneffekt von Dachbegrünungs- und Versickerungsmaßnahmen weist Angela Theurich, Umweltreferentin der Stadt Bocholt, hin: "Wer in Bocholt Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwasserabflusses in den Kanal durchführt, kann mit einer Reduzierung der Regenwassergebühr von bis zu 32 Cent pro qm und Jahr rechnen." Näheres Infos hierzu unter Tel. 02871/953-283.

 

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Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ulrich Tangerding, Zuschusswesen, 02871/953-403